Rückstellung vom Wehr- /Zivildienst
Dabei spielte es lange Zeit keine Rolle, ob diese für 6 oder 12 Monate übernommen worden sind oder nicht. Auf die tarifliche Übernahme nach der Ausbildung hat die IG Metall das Verteidigungsministerium aufmerksam gemacht. Ziel der Gewerkschaft war es für die jungen Männer, die befristet übernommen worden sind, zu erreichen, dass sie die Zeit der Übernahme auch im Betrieb verbleiben können.
Das Verteidigungsministerium hat darauf reagiert und den Kreiswehrersatzämtern und Zivildienststellen einen Ermessensspielraum in diesem Falle eingeräumt. Dieser befähigt die Ämter, junge Kollegen noch mal für die Zeit der Übernahme zurückzustellen.
Auf eine Rückstellung vom Wehr- bzw. Zivildienst haben die Kollegen dennoch keinen Rechtsanspruch. Die Betroffenen können allerdings die zuständige Stelle bitten, ihren nun zugewiesenen Ermessensspielraum zu nutzen und einer Rückstellung zuzustimmen.
Ein entsprechendes Schreiben für die Anfrage auf Rückstellung haben wir dieser Meldung angehängt.
Natürlich gibt es keine Regel ohne Ausnahmen. Die Ausnahme gilt allerdings nur für die jungen Männer, die vor ihrer Ausbildung den Schulabschluss Fachhochschulreife (Fachabitur) oder Hochschulreife (Abitur) gemacht haben. Diese können sich leider nicht für 12 Monate zurückstellen lassen.
Den Wortlaut der Entscheidung des Verteidigungsministeriums haben wir ebenfalls zum "Download" bereit gestellt.
Wenn es Fragen zu diesem Thema gibt, oder Probleme bei der Anfrage auf Rückstellung auftreten, wendet euch an die Verwaltungsstelle Heidelberg.
Letzte Änderung: 20.03.2013