Fristlose Kündigung aufgehoben

Vorschaubild

02.12.2022 Meinungsfreiheit und Mitbestimmung auch bei ProMinent unter dem Schutz des Grundgesetzes

In einem Kammertermin am Arbeitsgericht Heidelberg hatten die Richter zu prüfen, ob Kommentare in einer Facebookgruppe des ehemaligen Betriebsratsvorsitzenden eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen.

Unter Vorsitz der Richterin Dr. Lehnert kam die Kammer zu der Entscheidung, dass eine außerordentliche Kündigung in diesem Falle nicht gerechtfertigt sei. Der ehemalige Betriebsratsvorsitzende ist weiterhin Beschäftigter der ProMinent.

Betriebsräte stehen bei ProMinent seit dem Übergang der Personalabteilung an den neuen Personalverantwortlichen in einem besonderen Spannungsfeld. Nach der Betriebsratswahl im März dieses Jahres sind dort drei Betriebsratsvorsitzende und zwei Betriebsratsmitglieder zurückgetreten.

Mirko Geiger, Erster Bevollmächtigter der IG Metall Heidelberg, fordert die Geschäftsführung der ProMinent auf, die Mitbestimmung als Grundrecht der Arbeitnehmer zu akzeptieren und einen sachlichen Umgang mit den Betriebsräten zu pflegen. Beispiele guter Kooperation lassen sich in Heidelberg in mehr als 100 Metallbetrieben finden.

Ansprechpartner: Mirko Geiger, Telefon 06221/98240

Anhang:

Pressemeldung zum Download

Pressemeldung zum Download

Dateityp: PDF document, version 1.5

Dateigröße: 205.58KB

Download

Letzte Änderung: 02.12.2022