Schutz vor Corona im Betrieb
Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) konkretisiert die Beschlüsse von Bund und Ländern zur Bekämpfung der Corona-Pandemie in der Arbeitswelt. Nun gibt es eine weitere Überarbeitung der Verordnung,
mit der die Arbeitgeber verpflichtet werden, den Präsenz-beschäftigten regelmäßig Corona-Tests anzubieten. Die weiteren Punkte der Corona-ArbSchV, die nun bis zum 30. Juni 2021 verlängert wurde, bleiben
unverändert in Kraft. Betriebliche Präventionsmaßnahmen stehen somit weiterhin im Fokus und die Arbeitgeber bleiben zu schnellem Handeln verpflichtet.
Die IG Metall hat ihre Handlungshilfe für Betriebsräte angepasst, wir stellen sie hier zur Verfügung.
Letzte Änderung: 21.04.2021