Corona Test im Betrieb

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20.04.2021 Künftig müssen Arbeitgeber ihren Beschäftigten mindestens einmal wöchentlich einen Corona Test anbieten. Für Beschäftigte ist dies freiwillig, für Betriebe eine Verpflichtung.

Was genau die neue Vorschrift für die Betriebe, Betriebsräte und die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bedeutet, wird in diesen Tagen in Ratgebern und Hilfestellungen von der Presse und Verbänden ausgearbeitet. Hier geben wir schon mal ein Hinweis auf einen interessanten Beitrag von Prof. Dr. Peter Wedde im Format "7 Fragen - 7 Antworten" beim Bundverlag. Wir werden an dieser Stelle weitere Materialien zu dem Thema vorstellen.

Letzte Änderung: 20.04.2021