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Keine Einschränkungen der betrieblichen und der unternehmensweiten Mitbestimmungsrechte und keine weitere Aushölung des Kündigungsschutzes.
Durch die Reformen soll der Kündigungsschutz aber weiter verschlechtert, die aus unserer geschichtlichen Erfahrung entwickelte Montanmitbestimmung soll wieder beseitigt und die Arbeitnehmervertreter aus den Aussichträten heraus gedrängt werden. Diese drastische Verschlechterung der "Arbeitnehmereinflüsse auf die Vorstandsentscheidungen" würde unweigerlich dazu führen, dass sich die Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen der Kolleginnen und Kollegen in den Betrieben weiter drastisch verschlechtern.
In 2800 deutschen Unternehmen beraten etwa 5700 ArbeitnehmervertreterInnen als Aussichtsratsmitglieder. Dort haben diese die Aufgabe, die rein marktwirtschaftlichen Vorstandsentscheidungen zum Wohle der Beschäftigten zu beeinflussen. Erzwingen können sie dort gar nichts, weil das Mitbestimmungsgesetz '76 dies nicht vorsieht. Nicht überall, wo Mitbestimmung draufsteht, ist auch schon Mitbestimmung drin.
Mit den bestehenden Gesetzen können die ArbeitnehmervertreterInnen in den Aufsichtsräten nicht alle für die Belegschaft negativen Absichten der Konzerne verhindern, aber sie können sie wesentlich mit beeinflussen, rechtzeitig alternative Lösungsmöglichkeiten vorschlagen. Lange vor geplanten Verlagerungen z. B. kann durch Qualifizierung der Menschen und durch sinnvolle Umstrukturierung möglichst viel an Produktion und Personal am jeweiligen Standort gehalten werden.
Mitbestimmung ist ein modernes Konzept für zukunftsfähige Unternehmen.

Sie verkleinert einseitige Herrschaft, beschränkt den Missbrauch wirtschaftlicher Macht und stellt den Menschen mit seinen Bedürfnissen und Fähigkeiten in den Mittelpunkt des wirtschaftlichen Handelns. Sowohl die Mitbestimmung im Betrieb (Betriebsrat) als auch die Unternehmensmitbestimmung (Aufsichtsrat) sollen erhalten bleiben und müssen weiter ausgebaut statt geschwächt werden.
Die paritätische Mitbestimmung im Aufsichtsrat auf "gleicher Augenhöhe" ist dabei ein unverzichtbares Kernelement gewerkschaftlicher Mibestimmungspolitik.
Diese Errungenschaften, die unseren Wohlstand erst ermöglicht haben, gilt es zu verteidigen und weiter auszubauen. Es gibt viele gute Gründe am kommenden Samstag, 21. Oktober mit den DGB Gewerkschaften in Stuttgart und vier weiteren Städten unseres Landes zu demonstrieren.
Abfahrtszeiten und Abfahrtsorte erfahren sie über die Mitgliedsgewerkschaften des DGB.
Links:
Wikipedia: Ziele der Mitbestimmung
Wikipedia: Das Mitbestimmungsgesetz '76
Basis der Mitbestimmung: Der Betriebsrat als Vertreter der Belegschaft
Der DGB informiert: Unternehmensmitbestimmung in Deutschland und Europa
Für und WIDER: Die praktizierte Mitbestimmung in Europa
Hans-Böckler-Stiftung: Materialien zur betrieblichen Mitbestimmung
Letzte Änderung: 22.03.2013