Mitbestimmung darf nicht käuflich sein

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11.11.2020 IG Metall Heidelberg zeigt sich irritiert von den Vorgängen rund um die Aufsichtsratsposten bei SAP. Die Rhein-Neckar-Zeitung berichtete in ihrer Ausgabe vom Samstag 07.11.2020 darüber.

Die Mitbestimmung in Deutschland durch die Vertretung der Beschäftigten in Aufsichtsräten ist für die IG Metall ein hohes Gut. Als demokratisches Element im Betrieb muss die Arbeit der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat an erster Stelle dem Wohle der Beschäftigten dienen.

"Wer als Arbeitnehmervertreter für den Aufsichtsrat kandidiert, darf darin nicht eine weitere Einkommensquelle sehen. Der Blick aufs Geld nimmt den Arbeitnehmervertretern ihre Unabhängigkeit. Ihre Aufgabe ist die Vertretung der Arbeitnehmerinteressen. Nicht mehr - nicht weniger. Gleichzeitig müssen die Wahlen für den Aufsichtsrat für die Wählerinnen und Wähler transparent sein. Dazu passen keine Verträge, auf Basis derer gegen die Zahlung hoher Geldbeträge die Wahlergebnisse beeinflusst werden sollen. Mitbestimmung darf nicht käuflich sein.", führte Eberhard Schick, Betriebsrat bei SAP aus.

Metallerinnen und Metaller in Aufsichtsräten behalten nur einen kleinen Teil der Aufsichtsratsvergütung für sich. Der überwiegende Teil wird an die Hans-Böckler-Stiftung gespendet. Die Stiftung ist Mitbestimmungs-, Forschungs- und Studienförderungswerk des DGB. Über die korrekte Abführung ihrer Tantiemen müssen die Aufsichtsratsmitglieder, die der IG Metall angehören, außerdem Rechenschaft abgelegen. Jährlich wird eine Liste derer erstellt, die die Tantiemen ordnungsgemäß für die Arbeit der Stiftung abgeführt haben.

So ist sichergestellt, dass es bei der Arbeit im Aufsichtsrat weder um persönliche Interessen noch um eigene Vorteile geht und Mitbestimmung eben nicht käuflich ist.

Letzte Änderung: 06.03.2021