Corona-Maßnahmen im Betrieb

IG Metall

22.04.2020 10 Maßnahmen zum Schutz vor dem Corona-Virus im Betrieb und eine Handlungshilfe der IG Merall

Der Betriebsrat bestimmt bei Maßnahmen zur Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten mit. Er hat zudem ein Initiativrecht. Bei Untätigkeit des Arbeitgebers ist er sogar verpflichtet, dieses zu nutzen. Die Umsetzung der Maßnahmen muss wegen der unmittelbaren Gefährdungslage sehr zeitnah erfolgen. Die Kosten trägt der Arbeitgeber.

Letzte Änderung: 22.04.2020