Corona-Maßnahmen im Betrieb
Der Betriebsrat bestimmt bei Maßnahmen zur Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten mit. Er hat zudem ein Initiativrecht. Bei Untätigkeit des Arbeitgebers ist er sogar verpflichtet, dieses zu nutzen. Die Umsetzung der Maßnahmen muss wegen der unmittelbaren Gefährdungslage sehr zeitnah erfolgen. Die Kosten trägt der Arbeitgeber.
Letzte Änderung: 22.04.2020