Kurzarbeitergeld muss zum Leben reichen!

Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB)

01.04.2020 Respekt und Dankbarkeit für systemrelevante Berufe. DGB Fordert: Kurzarbeitergeld muss für's Leben reichen!

Systemrelevante Berufe wie in der Daseinsvorsorge; im Einzelhandel, Lebensmittelbereich, Großhandel, im Gesundheitsbereich und in den kommunalen Verwaltungen der Städte und Gemeinden, in den Jobcentern bis hin zur Agentur für Arbeit sind in der Corona-Krise wichtiger denn je!
"Menschen, die jetzt für uns das Leben am Laufen halten, haben unser aller Respekt und Dankbarkeit verdient", so Mirko Geiger, DGB-Kreisverbandsvorsitzender Heidelberg Rhein-Neckar.
Die Corona-Krise hat auch die Betriebe und Unternehmen in Heidelberg und dem Rhein-Neckar-Kreis erfasst. Betriebsräte und Personalräte arbeiten an Lösungen für Beschäftigte, um Arbeitsplätze und Einkommen zu sichern. Sie übernehmen gerade jetzt in dieser Situation eine sehr wichtige Aufgabe. "Das Corona-Virus bedroht uns alle. Das Gebot der Stunde heißt: Solidarität. Die deutsche Wirtschaft steht in weiten Teilen des Landes vor einem faktischen Stillstand, auch hier in Heidelberg und dem Rhein-Neckar-Kreis sind die Auswirkungen enorm", erklärt Mirko Geiger.
Die aktuellen Arbeitsmarktzahlen zeigen: Im Agenturbezirk Heidelberg haben zum Stichtag 25. März über 250 Betriebe Kurzarbeit angezeigt. Betroffen sind über 5.200 Beschäftigte. Die tatsächliche Zahl liegt darüber und wird in den kommenden Tagen und Wochen noch weiter rapide nach oben steigen. Eine heute veröffentlichte Sonderauswertung der BA hat schon bundesweit rund 470.000 Anzeigen von Betrieben registriert - eine immens hohe Zahl, die zeigt, wie groß die Auswirkungen der Corona-Krise auf das Arbeitsleben sind. Diese Zahlen werden sich in den kommenden Monaten erst in der Statistik niederschlagen.
"Arbeitgeber und Bundesregierung müssen sich jetzt bewegen. Auch die Beschäftigten, die nicht unter dem Schutz eines Tarifvertrags stehen, müssen ohne Absturz durch die Krise kommen. Das Kurzarbeitergeld muss von den Arbeitgebern auf mind. 80 Prozent aufgestockt werden", fordert DGB-Kreisvorsitzende Mirko Geiger.
Jüngst sind die Regelungen zur Kurzarbeit geändert worden: Betriebe können diese Unterstützung angesichts der Corona-Krise jetzt schneller und früher erhalten und werden zudem von sämtlichen Lohnkosten befreit, da ihnen die Sozialversicherungsbeiträge erstattet werden. Die Beschäftigten erhalten 60 bzw. 67 Prozent ihres bisherigen Nettogehalts. "Einen Teil der Entlastung bei den Lohnkosten sollten die Arbeitgeber verpflichtend an die Beschäftigten weitergeben müssen, um deren Einkommen aufzustocken. Wenn sie das nicht am Verhandlungstisch zusichern, muss die Bundesregierung die entsprechende Verordnung jetzt anpassen und die Arbeitgeber verpflichten", fordert Geiger.
Zwar sei das Prinzip Kurzarbeit äußerst sinnvoll, denn es helfe, Einbrüche zu überbrücken und Beschäftigung zu sichern. "Aber die Lohneinschnitte sind bitter. Gerade diejenigen mit kleinen Einkommen sind besonders hart betroffen. Viele Beschäftigte geraten durch Mieten und andere finanziellen Verpflichtungen in existenzielle Nöte", warnt Geiger.
Wer als alleinstehender Beschäftigter vor der Krise nicht mindestens 2.750 Euro brutto pro Monat verdient hat, hat bei Kurzarbeit null - also einem Arbeitsausfall von 100 Prozent - einen Anspruch auf aufstockende Hartz-IV-Leistungen. Aber in einer Familie mit einem Kind, in der beispielsweise ein Elternteil zum Mindestlohn beschäftigt ist und der andere Elternteil im Einzelhandel (Teilzeit, 75-%-Tariflohn), wirkt Hartz IV nicht mehr als Auffangbecken. Hier müssen die finanziellen Einbußen rein privat kompensiert werden. "In dieser Krise brauchen wir Solidarität und soziale Verantwortung. Es darf nicht sein, dass die Beschäftigten die Hauptlasten der Krise alleine tragen!", mahnt der DGB-Kreisvorsitzende.

Letzte Änderung: 01.04.2020