Wahl des Wahlvorstandes bei SAP LGD
Wenn einer für die Einrichtung eines Betriebsrats und von der Notwendigkeit dieses Gremiums überzeugt ist, dann die Gewerkschaft. Denn wir sind seit jeher dafür, dass die MitarbeiterInnen eines Betriebes sich auf gleicher Augenhöhe mit der Geschäftsleitung für ihre Arbeitsbeziehungen im Betrieb einsetzen können. Auf gleicher Augenhöhe heißt, dass die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen ein verbrieftes Recht darauf haben, mit ihrer Geschäftsleitung verbindliche Regelungen für die Belegschaft des Betriebes abzuschließen. Nicht nur mitreden, nein, mitbestimmen sollen die ArbeitnehmerInnen.
Die gesetzliche Form dieser Mitbestimmung ist das Betriebsverfassungsgesetz und das Gremium für diese Form der betrieblichen Interessenvertretung ist der Betriebsrat. Er hat sehr umfangreiche Gestaltungsmöglichkeiten, um die Interessen der Belegschaft eines Betriebes wahrzunehmen.
Um dieses zu können, müssen aber einige Voraussetzungen ganz klar sein:
1. es muss ein rechtmäßig gewählter Betriebsrat existieren. Schon die Entstehung des BR muss demokratischen Grundsätzen folgen
2. es muss gewährleistet sein, dass dieser Betriebsrat unabhängig von der Arbeitgeberseite (und auch von anderen Stellen) arbeiten kann
3. dass die Arbeit im Betriebsrat sich an demokratische Gepflogenheiten hält, also z.B. die Bestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes einhält
4. dass die Betriebsratsmitglieder die Regeln und Bestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes kennen (also per Weiterbildung kennen gelernt haben)
5. dass der Betriebsrat sich ständig und ortsnah im ungehinderten Kontakt mit der Belegschaft befindet, damit er auch genau die Interessen der Belegschaft kennt und deren Wünsche und Anregungen gegenüber der
Betriebsleitung wirkungsvoll vertreten kann.
Was sehen wir derzeit bei der SAP Deutschland?
Bei der SAP Deutschland AG & Co. KG entsteht gerade erstmals ein Betriebsrat. Schon Punkt 1 unserer Auflistung ist aber bereits in Frage zu stellen, denn zur Zeit wird die Belegschaft unisono von der BR-Initiative (Schennerlein) und
von der Betriebsleitung per EMail AN ALLE beglückt, siehe Link 1 und 2. Dabei wird massiv in die Meinungsbildung zur Wahl eingegriffen wird. Kein anderer Arbeitnehmer der LGD verfügt über die Berechtigung, eine EMail AN
ALLE zu schreiben, so wie es die BR-Initiative und die Betriebsleitung können. Also wird hier mit Segen der Betriebsleitung manipuliert. Siehe besonders Link 2 und Link 3.
Abstimmung "vor" der Information
Schwerwiegender noch und rechtlich bedenklich ist der Versuch, eine Abstimmung über die Gründung eines "bundesweiten, gemeinsamen Betriebsrats", also zugunsten eines sog. "Zentralbetriebsrats" zu manipulieren. Unsere Erfahrung
sagt, dass ein Zentralbetriebsrat wegen der betriebsfernen, zentralisierten Entscheidungen und der damit verbunden erschwerten Betreuung der MitarbeiterInnen nicht der Weisheit letzter Schluss ist. Dies ist auch im Gesetz nur als
Notlösung vorgesehen, wenn sonst kein oder kaum ein Betriebsrat zustande kommt. Jetzt ist bei der LGD für die Errichtung dieses - aus unserer Sicht sehr uneffektiven - Gebildes eine Abstimmung am kommenden Freitag in Walldorf
vorgesehen. Schon "vorher" konnte man sich aber per Knopfdruck (e-Voting) an der Abstimmung (der Wahl) über die Frage: "Zentralbetriebsrat Ja/Nein" beteiligen, siehe Link 1 und auch Link 2+3.
Korrektur der Abstimmung im Nachhinein
Da ausgehend von der Betriebsratswahl bei der SAP AG in der SAP-Belegschaft schon immer die "Wahl eines Wahlvorstands" mit der "Zustimmung zu einem Betriebsrat" verwechselt wurde (siehe Link 4), ist es nicht verwunderlich, dass auch
jetzt bei der LGD-Initiative "Wahl des Wahlvorstands" und "Betriebsratswahl" verwechselt werden. Dies wird durch die Möglichkeit, schon "vor" der umfassenden Information abstimmen zu können geradezu unterstützt, siehe Link
1. Das e-Voting ist also höchst problematisch. Die BR-Initiative hat dagegen ein Wundermittel: Die Wahl kann im Nachhinein korrigiert werden, siehe Link 5. E-Voting macht's möglich, siehe Link 7.
Ist diese BR-Initiative noch zu retten?
A N M E R K U N G :
Die Links Nr.1-3 und Nr.5 mit den INFO-Mails an die gesamte Belegschaft wurden von uns ausgeblendet bis zur Klärung der rechtlichen Situation des Wahlverfahrens!
Links:
1) 04.09.2006 - Link vorübergehend ausgeblendet
2) 04.09.2006 - Link vorübergehend ausgeblendet
3) 06.09.2006 - Link vorübergehend ausgeblendet
4) 27.03.2006 - Wahl eines Wahlvorstands
Letzte Änderung: 21.03.2013