Wann verfällt mein Urlaub?

Quelle pantermedia.net Jakub Jirsak

26.08.2019 Nach der neuen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts verfällt Urlaub nur, wenn der Arbeitgeber den Beschäftigten deutlich darauf hingewiesen hat, er möge seinen Urlaub nehmen.

Nach der neuen Rechtssprechung des BAG muss der Arbeitgeber Beschäftigte deutlich daraufhin weisen, dass sie ihren Urlaub nehmen sollen. Nur dann verfällt nicht genommener Urlaub.

Das Landesarbeitsgerichts Köln hat jetzt entschieden, dass der Urlaubsanspruch eines Arbeitnehmers nur dann am Jahresende erlischt, wenn sein Arbeitgeber ihn zuvor über die Höhe des Urlaubsanspruchs und die Verfallfristen belehrt hat. Das gilt nicht nur für den Urlaub des laufenden Kalenderjahres, sondern auch für den Resturlaub vergangener Jahre.

Letzte Änderung: 26.08.2019