Presseerklärung zur Berufungsverhandlung
Presseerklärung zur Berufungsverhandlung des Lehrers Michael Csaszkóczy am 18.09.2019
Auf 18. September 2019 ist die Berufungsverhandlung des Realschullehrers Michael Csaszkóczy vor dem Landgericht Heidelberg gegen seine im September 2018 erfolgte Verurteilung zu 1.600 Euro Geldstrafe wegen "Hausfriedensbruch" angesetzt.
Da es sich bei der betreffenden Veranstaltung der AfD im Mai 2017 um eine öffentliche Versammlung gehandelt hat, ist die Verurteilung wegen "Hausfriedensbruch" in der Öffentlichkeit auf große Empörung gestoßen. Auch die Umstände der Verhandlung vor dem Amtsgericht Heidelberg haben bundesweit Aufsehen erregt. So war die Richterin fünf Tage zuvor "aufgrund Änderung der Geschäftsverteilung" ausgetauscht worden, und von der Verteidigung benannte Zeugen, darunter eine Stadträtin, wurden vom Gericht nicht angehört.
Wir kennen Michael Csaszkóczy seit langem als antifaschistisch engagierten GEW-Kollegen. Gegen sein laut Verwaltungsgerichtshof-Urteil grundrechtswidriges mehrjähriges Berufsverbot 2004 und die bis heute andauernde Überwachung durch den Inlandsgeheimdienst haben wir öffentlich Stellung bezogen. Letzte Woche hat das Verwaltungsgericht Stuttgart in einem über den Einzelfall hinausweisenden Urteil festgestellt, dass die jahrzehntelange Beobachtung eines Freiburger Rechtsanwalts und linken Stadtrats durch den Inlandsgeheimdienst "in vielen Teilen rechtswidrig" war (nach einem Bericht der "Badischen Zeitung" vom 12.07.2019).
Angesichts NSU-Morden, Maaßen-Skandalen, dem Mord am Kasseler Regie¬rungspräsidenten Walter Lübcke (CDU) und dem Rechtsruck im Land sind wir froh, dass Men¬schen sich rechten und rechtsterroristischen Entwicklungen aktiv entgegenstellen. Nach dem Prozess in erster Instanz vor dem Amtsgericht haben die unterzeichneten Heidelberger Gewerkschaften am 12.10.2018 eine Presseerklärung veröffentlicht: "Wir erwarten, dass Michael Csaszkóczy in der Berufung freigesprochen wird. Da in der Verhandlung laut Presse auch ein Ver¬treter des Regie¬rungspräsidiums zum Mitprotokollieren war, fordern wir außerdem die Landesregierung vorsorglich auf, keine erneuten disziplinarrechtlichen Maßnahmen oder gar ein zweites Berufsverbot gegen den Lehrer zu erlassen."
Inzwischen hat die AfD Anfang des Jahres in einer Landtagsanfrage ein erneutes Berufsverbot ge-gen den Lehrer verlangt. Die Landesregierung hat dazu erklärt, es sei derzeit nicht erkennbar, dass sich an den politischen Aktivitäten des Lehrers im Vergleich zu dem 2007 vom Verwaltungsge-richtshof zugrunde gelegten Sachverhalt Wesentliches geändert habe.
Auf unsere im Oktober 2018 auch der Landesregierung zur Kenntnis gegebene Pressemitteilung ha¬ben wir keine Antwort erhalten. Wir bekräftigen daher unsere damalige Erklärung nochmals nachdrücklich und fordern die Landesregierung und die staatlichen Stellen auf, von jeglichen disziplinarischen Schritten gegen den Lehrer Csaszkóczy Abstand zu nehmen.
Heidelberg, 17. Juli 2019
DGB Kreis Rhein-Neckar Heidelberg,GEW Rhein-Neckar / Heidelberg,ver.di Rhein-Neckar,IG Metall Heidelberg
Letzte Änderung: 29.07.2019