BR-Vorsitzende sind keine Könige
Wir freuen uns, wenn auch die öffentlichen Medien sachkundig an der Betriebsratsgründung bei der SAP AG Anteil nehmen. Dieser Betriebsrat muss mit 37 BR-Mitgliedern von Null auf Hundert kommen, da ist jede sachdienliche Unterstützung willkommen. Da Betriebsratstätigkeit ein öffentliches, per Betriebsverfassungsgesetz geschütztes Anliegen ist (Stichwort: Ehrenamt, siehe § 37 Abs. 1 BetrVG), hat die Öffentlichkeit auch ein Recht, sogar interne Zusammenhänge zu beleuchten. Mit der Heimlichtuerei hat's ein Ende. Dies gilt solange, wie damit nicht Betriebsgeheimnisse ausgeplaudert, Persönlichkeitsrechte wie z.B. der Datenschutz verletzt oder Betriebsratsentscheidungen unterlaufen werden.
Ungenauer Schnellschuss
Im jüngsten Handelsblatt-Artikel vom 4. Juli '06 wird z.B. eine noch ausstehende Entscheidung des Betriebsrats vorweggenommen, das ist zuviel des Guten (Link). Über Klaus Gassmanns innerbetrieblichen Werdegang berichtend folgt
das Zitat: " Nun wird er für die Betriebsratsarbeit ebenso wie Classen und zehn weitere Betriebsräte freigestellt. " Ob dies so ist, entscheidet sich aber frühestens erst am kommenden Donnerstag, den 6 Juli. Und sollte die
Entscheidung des Betriebsrats so ausfallen, ist immer noch nicht klar, wer für die kommende Amtszeit von seiner beruflichen Tätigkeit freigestellt wird. Denn der Beschluss des Betriebsrats ist nur ein Vorschlag für die
Geschäftsführung. Diese kann durchaus noch Einwände gegen den Beschluss des Betriebsrats erheben, siehe § 38 BetrVG: "Der Betriebsrat hat die Namen der Freizustellenden dem Arbeitgeber bekannt zu geben. Hält der
Arbeitgeber eine Freistellung für sachlich nicht vertretbar, so kann er innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach der Bekanntgabe die Einigungsstelle anrufen.". Und ganz nebenbei, laut Gesetz sind es bei der SAP AG mit ihren 10.925
Wahlberechtigten auch mindestens 13 Personen, die nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (also per Listenwahl) für die Dauer ihrer Amtszeit (max. 4 Jahre) von ihrer beruflichen Tätigkeit freizustellen sind (§ 38
BetrVG: > 10.000 bis 12.000 ArbeitnehmerInnen).
Kleines Wort mit großer Wirkung

Auch die im besagten Handelsblatt-Artikel benutzten Ausdrücke wie "Doppelspitze" und "Chefin bzw. Co-Chef" sind in der Betriebsratsarbeit eher unwillkommene Wörter. Sie gehen an der Betriebsratswirklichkeit vorbei. Die deutsche Sprache unterscheidet zu Recht zwischen "Vorgesetzten" und "Vorsitzenden"! Ersterer ist von oben bestimmt, letzterer ist von unten gewählt - und mit Chef wird der Vorgesetzte bezeichnet. Die neue BR-Vorsitzende hat keinerlei Weisungsbefugnis nach innen (gegenüber anderen BR-Mitgliedern) und hat auch keine Richtlinienkompetenz (dies ist zu Recht auch bei der Bundeskanzlerin strittig, siehe Link). Die Betriebsratsvorsitzende - und wenn diese verhindert ist gilt der stellv. BR-Vorsitzende solange als BR-Vorsitzender - vertritt den Betriebsrat im Rahmen seiner Beschlüsse. Dass die beiden, also Helga Classen und Klaus Gassmann, viel Einfluss im Betriebsrat haben, ist wünschenswert, aber dies kann nicht verordnet werden. Wenn der Betriebsrat anders beschließt, ist es aus mit dem "Sich-als-Chef-fühlen".
Gleiche Augenhöhe - ein Programm
Wir schätzen alle gewählten 37 Betriebsratsmitglieder der SAP AG als starke Persönlichkeiten ein. Persönlichkeiten operieren aber immer auf gleicher Augenhöhe. Und bei gleicher Augenhöhe wird hoffentlich
weder eine Königin noch ein König (oder Prinzgemahl) toleriert (schon gar nicht beides). Der zur Zeit heftig diskutierte Entwurf einer Geschäftsordnung des Betriebsrats zeigt, dass Demokratie immer wieder aufs Neue
formuliert und erkämpft werden muss - Demokratie ist ein Prozess. Ein Personenkult wäre in all seinen Erscheinungsformen einer guten Betriebsratsarbeit und einer demokratischen Entwicklung abträglich.
Links:
4.7.2006 - Handelblatt "SAP: Harmonie statt Klassenkampf"
Richtlinienkompetenz - was ist das?
Betriebsratsvorsitzender - Wahl und Aufgaben
Die Betriebsversammlung - Zusammensetzung, Teilversammlung, Abteilungsversammlung
Letzte Änderung: 21.03.2013