Wähle jetzt Deine Arbeitszeit

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02.10.2018 In der Metall-Tarifrunde haben wir die verkürzte Vollzeit sowie 8 freie Tage bei Kinderbetreuung, Pflege und Schichtarbeit durchgesetzt. Wer das 2019 nutzen will, muss jetzt den Antrag einreichen.

Beschäftigte in der Metall- und Elektroindustrie können ab 2019 über ihre Arbeitszeit stärker selbst bestimmen. Sie haben nun die Wahl, ihre Arbeitszeit zeitweise auf verkürzte Vollzeit zu reduzieren, bis auf 28 Stunden. Wer Kinder erzieht, Angehörige pflegt oder Schicht arbeitet, kann außerdem zusätzliche acht Tage im Jahr freinehmen. Das haben die IG Metall und ihre Mitglieder in der Metall-Tarifrunde durchgesetzt.

Wer 2019 die Arbeitszeit reduzieren will, muss in den nächsten Wochen den Antrag beim Arbeitgeber einreichen.

Verkürzte Vollzeit

Die verkürzte Vollzeit können alle Beschäftigten beantragen, die normale Vollzeit nach Tarif arbeiten - also 35 Stunden im Westen oder 38 Stunden im Osten - oder länger. Zudem müssen sie mindestens zwei Jahre im Betrieb sein. Auszubildende und Altersteilzeitler sind ausgenommen. Die verkürzte Vollzeit kann immer zum Quartalsbeginn spätestens sechs Monate vorher schriftlich beantragt werden. Wer zum Beispiel zum 1. Juli 2019 in verkürzte Vollzeit gehen will, muss sie bis zum 31. Dezember 2018 beantragen..

Der Antrag ist schriftlich zu stellen. Darin sollte enthalten sein: der Beginn der verkürzten Vollzeit, der Umfang der Absenkung - beispielsweise auf 28 Stunden, die Verteilung der reduzierten Arbeitszeit in vollen Stunden oder halben Tagen sowie die Laufzeit. Möglich sind 6 bis 24 Monate. Nach Ende der vereinbarten Laufzeit geht die Arbeitszeit wieder automatisch zurück auf normale Vollzeit. Der Beschäftigte kann aber auch einen Folgeantrag stellen und weiter in verkürzter Vollzeit arbeiten.

Der Arbeitgeber kann den Antrag nur in begründeten Fällen ablehnen, etwa wenn bereits 18 Prozent der Belegschaft in verkürzter Vollzeit und Teilzeit arbeiten.

Tarifliche Freistellungszeit

Der Antrag auf die tarifliche Freistellungszeit von 8 freien Tagen für nächstes Jahr ist bis 31.Oktober zu stellen. Die Voraussetzungen:

  • Dreischicht oder Dauernachtschicht seit mindestens drei Jahren sowie fünf Jahre Betriebszugehörigkeit. Oder Wechselschicht seit mindestens zehn Jahren und 15 Jahre Betriebszugehörigkeit - ab 2020 nur noch mindestens fünf Jahre in Wechselschicht und sieben Jahre Betriebszugehörigkeit.
  • Kind unter acht Jahren im Haushalt und zwei Jahre Betriebszugehörigkeit.
  • häusliche Pflege eines Angehörigen (Eltern, Schwiegereltern, Kinder, Partner) mit mindestens Pflegegrad 1 - sowie mindestens zwei Jahre Betriebszugehörigkeit.

Modelle kombinieren

In bestimmten Fällen können die verkürzte Vollzeit und die tarifliche Freistellungszeit auch kombiniert werden. Wer normale Vollzeit arbeitet und Kinder betreut oder Angehörige pflegt, kann beides beantragen. Auch Teilzeitbeschäftigte, die ab dem 1. Januar 2019 in Teilzeit gehen, können die acht Tage tarifliche Freistellungszeit für Kinder und Pflege in Anspruch nehmen.

Konkrete Infos

Frag bei Deinem Betriebsrat nach, welche konkreten Regelungen zur verkürzten Vollzeit und tariflichen Freistellungszeit er im Betrieb vereinbart hat. Zudem hilft er beim Antragsverfahren und bei Schwierigkeiten weiter. Du hast das Recht, jederzeit Deinen Betriebsrat hinzuziehen.

Letzte Änderung: 02.10.2018