Anfechtung der Wahl bei Lamy vor Gericht
In der Auseinandersetzung bei Lamy halten wir euch auf dem Laufenden. Diesmal mit dem Pressebericht über die Gerichtsverhandlung zur Anfechtung der Betriebsratswahl.
Wir wollen jedoch darauf hinweisen, dass in dem Artikel die Position der IG Metall Heidelberg zur Wahlberechtigung von Beschäftigten in Leiharbeit nicht korrekt wieder gegeben wird.
Wir argumentieren, dass Beschäftigte in Leiharbeit bei Wahlen zum Betriebsrat nach entsprechender Betriebszugehörigkeit wahlberechtigt sind.
Letzte Änderung: 26.09.2018