Mindestausbildungsvergütung- was ist das

Vorschaubild

26.06.2018 Auszubildende mit niedrigen Vergütungen sollen ein Mindestmaß an Absicherung bekommen. So will es die große Koalition. 162.000 junge Menschen könnten davon in Deutschland profitieren.

Wer in der Ausbildung wenig Geld bekommt und darüber hinaus unzufrieden ist, schmeißt schneller hin - das zeigt der Blick auf den deutschen Ausbildungsmarkt. Die Abbrecherquote liegt durchschnittlich bei 24 Prozent, in schlecht bezahlten Berufen wie beispielsweise bei Friseuren, Fleischern oder Hotelkaufleuten steigt sie sogar auf rund 30 Prozent an.

Eine bessere Bezahlung kann mit den richtigen Rahmenbedingungen mehr junge Menschen in der Ausbildung halten. Die Mindestausbildungsvergütung soll dort wirken, wo es bislang noch kein Mindestmaß an Absicherung gibt und die Vergütung zum Leben nicht reicht.

Der Zeitplan für die Gesetzesinitiative ist dabei sehr ehrgeizig: Bereits zum 1. August 2019 soll die Novellierung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) fertig sein und zum 1. Januar 2020 in Kraft treten - so steht es im Koalitionsvertrag. Die DGB-Gewerkschaften, darunter die IG Metall, versprechen sich eine Attraktivitätssteigerung der beruflichen Bildung, indem das BBiG modernisiert wird.

Kein Ersatz für Tarifverträge

Klar ist, gute tarifliche Regelungen, mit denen Auszubildende immer besser fahren, werden durch eine Mindestausbildungsvergütung nicht ersetzt. Sie kann als zweite Haltelinie allerdings dort Abhilfe schaffen, wo es zur Flucht aus der Tarifbindung kommt oder es die Weigerung gibt, neue Tarifverträge zu verhandeln.

Die IG Metall fordert daher eine Mindestausbildungsvergütung in Höhe von 80 Prozent der durchschnittlichen tariflichen Ausbildungsvergütung aller Berufe im jeweiligen Ausbildungsjahr. Nimmt man die Zahlen von 2017, sind das: 635 Euro im ersten Ausbildungsjahr, 696 Euro im zweiten, 768 Euro im dritten und im vierten Ausbildungsjahr 796 Euro.

In Deutschland gibt es insgesamt rund 1,34 Millionen Auszubildende, für deren Vergütung grundsätzlich die branchenübliche tarifliche Ausbildungsvergütung maßgeblich ist. Diese dürfen Firmen - so sehen es auch Gerichte - nicht um mehr als 20 Prozent unterschreiten.

162 000 junge Menschen würden profitieren

Schätzungen des DGB gehen davon, dass von der Einführung der Mindestausbildungsvergütung rund 162.000 junge Menschen profitieren würden und sie zum Teil deutlich mehr Geld bekämen als bislang. Für betrieblich-schulische und vollschulische Ausbildungen zum Beispiel in Gesundheits-, Pflege- und Sozialberufen wird teilweise gar nichts gezahlt oder es fallen teilweise hohe Gebühren an - auch das soll sich mit Einführung der Mindestausbildungsvergütung ändern. Diese Berufe müssen in den Geltungsbereich des Berufsbildungsgesetzes mitaufgenommen werden, fordert der DGB.

Jährliche Anpassung

Die IG Metall macht sich auch für einen jährlichen Anpassungsmechanismus stark, der die Mindestausbildungsvergütung an die durchschnittliche tarifliche Entgeltentwicklung koppelt. Grundlage sind die dazu vom Bundesinstitut für Berufsbildung ermittelten Werte.

Fahrtkosten, Schulgeld oder auch Jahressonderleistungen sind auf die Mindestausbildungsvergütung nicht anrechenbar. Für Überstunden muss die Firma gesondert bezahlen; die auf die Stunde umgerechnete anteilige Mindestausbildungsvergütung darf nicht unterschritten werden.

Letzte Änderung: 26.06.2018