Tarifabschluss bei Schmitthelm
Nach harten Verhandlungen einigten sich am Donnerstagabend den 4.05.2006 die Tarifkommission von Schmitthelm mit Bernd Knauber von der IGM Heidelberg und die Günther Gruppe vertreten durch den Konzernmanager Herrn Kunz auf einen
neuen Lohn und Gehaltstarifvertrag für die Firma Schmitthelm.
Er sieht eine
- Erhöhung der Löhne und Gehälter um 160 Euro Festbetrag ab 1.06. 2006 vor.
- Für die Monate März, April, Mai wird ein Einmalbetrag von 310.- mit dem Maigehalt bezahlt.
- Die Laufzeit endet am 31.12.2007 mit der Schließung des Betriebs
- Die IGM beendet den Streik um 18 Uhr
Vorausgegangen waren Arbeitsniederlegungen der Belegschaft am 2.05. und 3.05 wegen der fehlender Lohnzahlung und ein Warnstreik der Belegschaft am gleichen Tag ab 6 Uhr für alle 3 Schichten. Des weiteren hat sch die Belegschaft der
Firma Schmitthelm bereits an den Warnstreiks der Firmen Prominent und Haldex vor der Firma Prominent beteiligt.
Die Tarifverhandlungen in der vorangegangenen Woche waren von der Geschäftleitung abgesagt worden.
Daraufhin wurden am Donnerstag Morgen weitere Verhandlungen angesetzt und gleichzeitig mit einem Warnstreik der IGM begleitet.
Nach 5 Minuten wurden die Tarifverhandlungen von unserer Tarifkommission jedoch wieder abgebrochen. Die Tarifkommission ließ sich weder durch Regressforderungen wegen Bandstillstand bei BMW noch von Drohungen der sofortigen
Schließung unter Druck setzen. Auch die Koppelung der Tariferhöhung an Leistungskomponenten lehnte die Tarifkommission ab.
Der Streik wurde fortgesetzt und die Drohung der Geschäftsleitung unter diesen Bedingungen nicht zu verhandeln zurückgewiesen.
Am Nachmittag war die Konzernleitung dann doch bereit zu verhandeln und wir erkämpften uns obiges Ergebnis.
Dies zeigt, ein konsequent geführter Streik lohnt sich auch in Betrieben, die dem Arbeitgeberverband offiziell nicht angehören. Die Frage der Arbeitsplatzverlagerung scheint allerdings endgültig entschieden, da immer
weiter Produktion und Maschinen ausser Haus gegeben werden.
Letzte Änderung: 21.03.2013