Gütetermin am Arbeitsgericht erfolgreich

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15.11.2017 Ehemalige SAP Empfangsdamen erstmals vor Gericht. Ist WKD der rechtmäßige Arbeitgeber oder die Firma peepz?

13 ehemalige Empfangsdamen der SAP erschienen am Dienstag vor dem Mannheimer Arbeitsgericht. Es ging darum, feststellen zu lassen, wer der Arbeitgeber der Kolleginnen ist. Entweder die Firma WKD, die den Auftrag der SAP verloren hat oder die Firma peepz GmbH, deren neue Mitarbeiterinnen heute an den Empfängen in Walldorf und Bensheim sitzen.
Die Firma WKD wird durch das Anwaltsbüro Dr. Schreiner aus Attendorn vertreten. Über diese Kanzlei kann man unter http://www.work-watch.de/anwalte-des-schreckens-terror-bis-der-richter-kommt/ eine ausführliche Einschätzung von work-watch lesen. Diese Initiative wurde von Günter Wallraff gegründet.
Inhaltlich versuchte der Prozessführer der WKD, einen Betriebsübergang zu begründen. Dann wäre peepz der neue Arbeitgeber und WKD hätte keinerlei Pflichten und keine Kosten. Der Anwalt wollte dies daran festzumachen, dass im Kartenbüro der WKD selbst entwickelte EDV Programme genutzt würden, die ein geistiges Eigentum der WKD darstellen würden. Die klagenden Kolleginnen arbeiteten jedoch gar nicht im Kartenbüro. Anwaltlich wurden die Frauen durch Bernd Knauber von der IG Metall Heidelberg vertreten. Knauber führt aus, dass SAP mehrere eigene Mitarbeiterinnen an den Empfängen beschäftigt, die mit dem WKD Mitarbeiterinnen Hand in Hand arbeiteten. Somit kann nach weitest gehender Rechtsauffassung kein Betriebsübergang konstruiert werden.
Entsprechend konnte auch der Richter den WKD Ausführungen nicht folgen. Bis zum 8. Dezember hat WKD nun Zeit, Vorschläge zur Lösung der Situation zu machen. Dies können Angebote zur Weiterbeschäftigung, Kündigungen oder Aufhebungsverträge sein. Auf jeden Fall wird es teuer für WKD, richtig teuer.

Letzte Änderung: 15.11.2017