Belastungssituation von IT-Beschäftigten
Die in der IT-Branche typische Projektarbeit galt bisher wegen vermuteter hoher Autonomie- und Freiheitsgrade als vermeintlich 'gute Arbeit' - verglichen mit stark fremdbestimmten Arbeitsformen in der Produktion. Im Widerspruch dazu häufen sich laut aktuellem IAT-Report die Berichte über wachsende Anforderungen, zunehmenden Leistungsdruck und überlange Arbeitszeiten. Gerade das Verhältnis von Handlungsautonomie, Belastung und Burnout-Risiko wurde bisher kaum wirklich untersucht.

In der Linkliste und im Anhang finden Sie eine ganz aktuelle (7.4.2006) IAT-Studie zur "Belastungssituation von IT-Beschäftigten" (Institut Arbeit und Technik, Gelsenkirchen).
"Neu ist, dass man bei der Arbeit ständig durch andere Arbeit gestört wird", sagt Anja Gerlmaier vom Gelsenkirchener Institut. Gerade in der ITK-Branche ist nicht-lineares Arbeiten, Multitasking, häufig. Ständige Unterbrechungen und hoher Zeitdruck führen rasch zur Erschöpfung. Daraus resultiert Stress, der zu Krankheiten und längerfristig zu Phänomenen wie Burnout oder Tinnitus führen kann. Die Studie des Instituts ergab: IT-Leute sind davon besonders betroffen.
Um bei diesem komplexen Thema erfolgreich Verbesserungen für die IT-Beschäftigten erzielen zu können, bedarf es u.a. auch der Gestaltungswerkzeuge eines Betriebsrats - Stichwort: § 87(1)7 BetrVG: Mitbestimmung bei "Regelungen über die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie über den Gesundheitsschutz im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften oder der Unfallverhütungsvorschriften". Siehe Linkliste, Mitbestimmungsrechte.
Links:
Zur Belastungssituation von IT-Beschäftigten, siehe auch Anhang
Nachtrag: IAQ - Institut Arbeit und Qualifikation
Gerlmaier, Anja, 2008: Beanspruchungsfolgen bei neuen Formen der Wissensarbeit.
Gesundheitsrisiko IT-Beruf? - Eine wahre Fundgrube - Kommentare aus Heise.de
Beispiel aus dem wirklichen Leben - über sowas spricht man nicht, oder?
Re: Beispiel aus dem wirklichen Leben - über sowas spricht man nicht, oder?
Alleine geht"s eben nicht! Die Mitbestimmungsrechte eines Betriebsrats (BetrVG-Auszug)
Letzte Änderung: 21.03.2013