Der SAP-Wahlvorstand wird aufgestockt

Der Wahlvorstand wird bunter

31.03.2006 ver.di und IG Metall entsenden "nicht stimmberechtigte Mitglieder"

Sowohl die Gewerkschaft ver.di als auch die Gewerkschaft IG Metall haben heute von ihrem Recht Gebrauch gemacht, jeweils einen SAP-Mitarbeiter in den SAP-Wahlvorstand als nicht stimmberechtigtes Mitglied zu entsenden. Dieser Service kann nur durch eine Gewerkschaft geleistet werden, denn das Recht einer Entsendung hat nur eine Gewerkschaft.

Vertrauen ist gut, wenn Kontrolle möglich ist

Diese Entsendung war als notwendig erachtet worden, nachdem bei der Wahl des Wahlvorstands am 30.3.06 die gewerkschaftlich organisierten Wahlbewerber nicht berücksichtigt worden waren.

Die Entsendung der Gewerkschaftsmitglieder soll zur gebotenen Objektivität des Gremiums bei der Organisation und Durchführung der Betriebsratswahl beitragen. Dem Unternehmen könnten unnötige Kosten entstehen, wenn die Beschlüsse des Wahlvorstands nicht überprüfbar wären oder die spätere Betriebsratswahl wegen fehlender Transparenz der Beschlüsse im Wahlvorstand gerichtlich angezweifelt werden könnten. Wir wollen auf jeden Fall eine Wahlanfechtung vermeiden.

§ 16 BetrVG (Auszug): "Jede im Betrieb vertretene Gewerkschaft kann zusätzlich einen dem Betrieb angehörenden Beauftragten als nicht stimmberechtigtes Mitglied in den Wahlvorstand entsenden, sofern ihr nicht ein stimmberechtigtes Wahlvorstandsmitglied angehört." (siehe Link unten).

Letzte Änderung: 21.03.2013