Frauen in Baden-Württemberg

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08.03.2016 Am 8. März wird traditionell der Internationale Frauentag gefeiert. Doch wie sieht die Situation von Frauen in Baden-Württemberg wirklich aus? Das hat sich der DGB genauer angesehen.

Politische Beteiligung von Frauen - wo sind sie denn?

Am 13. März ist Landtagswahl in Baden-Württemberg. Aktuell liegt der Frauenanteil im baden-württembergischen Länderparlament bei 20,3% (Stand 01.01.2016). Der Bevölkerungsanteil der Frauen beträgt 52%.
Der Nominierungsprozess der Parteien ist längst vorbei und zeigt ganz deutlich: Der Frauenanteil im Landtag wird auch nach dieser Wahl nicht ausreichen, um der Wählerinnenschaft in Baden-Württemberg eine angemessene
Repräsentanz zu verschaffen. Männliche Kandidaten sind bei weitem in der Mehrheit. In 14 Wahlkreisen - das sind 20% - kandidieren sogar ausschließlich Männer (Quelle: www.landesfrauenrat-bw.de).

Chancengleichheit im öffentlichen Dienst - es geht langsam voran

Sie war Teil der grün-roten Koalitionsvereinbarung im Jahr 2011, die Novellierung des Chancengleichheitsgesetzes (ChancenG). Zum Ende der Legislaturperiode wird sie Wirklichkeit. In der letzten Plenumssitzung des amtierenden Landtages stand sie zur Verabschiedung auf der Tagesordnung. Die gewerkschaftlichen Positionen und Forderungen sind zum Teil berücksichtigt worden. So blieb die Vereinbarkeit von Familie und Beruf als Aufgabe der
Beauftragten für Chancengleichheit im Gesetz verankert und wurde noch um den Bereich der Pflegesituation erweitert. Ein großer Erfolg ist die gesetzliche Verankerung der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten. Als letztes Bundesland hat nun also auch Baden-Württemberg dieses wichtige Instrument einer ernst gemeinten Gleichstellungspolitik für sich entdeckt.

Der Mindestlohn - eine Erfolgsgeschichte auch für uns Frauen

Mit Einführung des Mindestlohns am 1. Januar 2015 haben sich die Einkommen vieler Beschäftigter verbessert. Auch wenn in Baden-Württemberg die Relevanz des Mindestlohns nicht so stark ist wie in anderen Bundesländern, profitieren viele davon: Die gesetzliche Lohnuntergrenze hat vor allem für geringfügig Beschäftigte sowie an- und ungelernte ArbeitnehmerInnen im sog. Niedriglohnsektor positive Auswirkungen.
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes haben in ganz Deutschland beide Gruppen im ersten Quartal 2015 etwa fünf Prozent mehr verdient als 2014 im gleichen Zeitraum. So verzeichnete u. a. das Dienstleistungsgewerbe, in dem überdurchschnittlich viele Frauen arbeiten, Lohnzuwächse. Und die Zahl der Minijobs ging zurück - weil viele geringfügig Beschäftigte in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis gewechselt sind. Auch hier profitieren die baden-württembergischen Frauen - sind doch über 80% der Minijobs im Ländle in Frauenhand.

Frauen in Deutschland sind immer häufiger erwerbstätig. Aber fast jede zweite arbeitet in Teilzeit - oft ihr gesamtes Erwerbsleben lang. Damit ist Deutschland im europäischen Vergleich Spitzenreiter. Meistens ist es die Frau, die zusätzlich zur Arbeit für Kind und Haushalt sorgt - für viele Frauen nur mit einem Teilzeit- oder Minijob möglich. Dabei ist vor allem Teilzeit mit wenigen Arbeitsstunden mit Nachteilen verbunden: beim Einkommen, bei der Karriere und der sozialen Sicherung.
Der Trend bei den Wunscharbeitszeiten von Unter- und Überbeschäftigten ist ungebrochen: Vor allem Frauen in geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen und in Teilzeit möchten ihre Arbeitszeit gerne ausweiten, immer mehr Männer ihre Stundenzahl reduzieren. Aber starre Arbeitszeitregelungen und Präsenzkultur machen es beiden - Frauen und Männern - unmöglich, Erwerbstätigkeit, Hausarbeit und Familienpflichten miteinander zu vereinbaren. Sie haben keine Chance, über Dauer, Lage und Takt ihrer Arbeitszeiten mitzubestimmen.

Für eine geschlechtergerechte Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben brauchen alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Arbeitszeitsouveränität. Ohne einen gesetzlichen Rahmen lässt sich das nicht verwirklichen. Deswegen setzen Gewerkschaften am internationalen Frauentag 2016 ein Zeichen und fordern:

- das im Teilzeit- und Befristungsgesetz enthaltene Recht auf Teilzeit auf alle Beschäftigten auszuweiten unabhängig davon, wie groß der Betrieb ist, in dem sie arbeiten.

- ein Recht auf befristete Teilzeit, damit Beschäftigte ihre Arbeitszeit nach Bedarf auch wieder aufstocken können und auch Männer sich trauen, in bestimmten Lebensphasen ihre Arbeitszeit zu reduzieren.

- ein Recht, aus der Teilzeit wieder zurück zu kehren. Wer raus will aus der Teilzeitfalle, soll auch einen gesetzlichen Anspruch darauf haben.

DGB und IG Metall machen sich stark für eine geschlechtergerechte Verteilung der Arbeitszeit und eine eigenständige Existenzsicherung von Frauen über alle Lebensphasen hinweg.
Denn: Wer die besten will kann auf Frauen nicht verzichten!

Letzte Änderung: 07.03.2016