SAP - das lernende Unternehmen
Heute kann man an allen schwarzen Brettern und als eMail folgende SAP-interne Botschaft lesen:
------------ "AUSZUG" ------------
"Betriebsversammlung: Organisatorische Hinweise
Die Vorbereitungen für die Wahl eines Betriebsrats gehen in die nächste Runde. Nachdem drei Kollegen die Bestellung eines Wahlvorstandes für die Betriebsratsratswahl bei der SAP AG in Walldorf und St. Leon-Rot beim
zuständigen Arbeitsgericht beantragt haben, sind nun alle wahlberechtigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufgerufen, einen Wahlvorstand aus den eigenen Reihen zu wählen. Dazu wurde für den 30. März ab 16 Uhr eine
Betriebsversammlung einberufen. Sie wird parallel in den Kantinen der Gebäude WDF01, WDF03, ROT03 und ROT04 stattfinden."
------------ "AUSZUG" ------------
Schon die von den 3 SAP-Mitarbeitern zum 2. März 2006 einberufene Betriebsversammlung hatte das einzige Ziel, "alle wahlberechtigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der SAP aufzurufen, einen Wahlvorstand aus den eigenen Reihen zu wählen" (siehe Süddeutsche Zeitung, Linkliste).
Leider ist die Belegschaft durch interne Mails und vor allem durch die Presse (siehe HEISE.DE u.a.) so fehlinformiert worden, dass die Meinung, es solle über die Notwendigkeit eines Betriebsrats abgestimmt werden, in der SAP-Belegschaft sehr weit verbreitet war. Eine solche Wahl sieht das Betriebsverfassungsgesetz aber gar nicht vor!
Wie der aktuelle o.g. Aufruf zur 2. Betriebsversammlung aber zeigt, ist man jetzt auf dem richtigen Pfad! Leider mussten zur Erreichung dieser Kurskorrektur erst drei SAP-Arbeitnehmer beim Arbeitsgericht die "ersatzweise Bestellung des SAP-Wahlvorstands" beantragen. Das hat viel Mut und Kraft bedurft. Aber manchmal muss man Umwege gehen, um zum Ziel zu gelangen. Wie man sieht, war es aber nicht vergebens. Denn jetzt läuft alles in vernünftigen Bahnen.
Wir freuen uns und wünschen eine gute, vor allem sachliche Betriebsversammlung, nach dessen Ende ab 30.3.06 ein tatkräftiger, objektiv eingestellter Wahlvorstand die Arbeit "Gründung eines Betriebsrats bei der SAP AG" aufnehmen kann.
Links:
27.2.06 - Bericht der Süddeutschen zur 1. BV am 2.3.2006: "Wahl des Wahlvorstands"
Typische Falschmeldung, hier HEISE.DE 28.2.: "... mit dem Ziel, einen Betriebsrat zu wählen"
§ 17 Betriebsverfassungsgesetz, siehe Absatz 3 und auch Absatz 4
Die Welt: "SAP läßt nun doch einen Betriebsrat wählen." Falsch, das BetrVG lässt eine Wahl zu
Letzte Änderung: 21.03.2013