Rationalität und Irrationalität

Vexierbild - Rationalität und Irrationalität

18.03.2006 Die Presse und auch die FDP hat sich jetzt des Themas "Betriebsratswahl bei SAP" bemächtigt. Stil und Blüten wachsen zusammen. Ein neues Stück Aufklärung in Deutschland

Auch der deutsche Bundestag wird sich mit diesem Thema beschäftigen, weil die FDP, diese ewige Minderheitenpartei, endlich ihre Liebe zur Mehrheit in der Minderheit entdeckt hat, siehe Link und siehe auch die Leserbriefe 1-3 in heise.de. Diese Quellen setzen sich mit dem viel diskutierten Mehrheitsbegriff bei SAP und der für Außenstehende kaum verstehbaren Angst vor einem Betriebsrat auseinander. Wenn schon Bundestagsabgeordnete der FDP die Gremien "Wahlvorstand" und "Betriebsrat" nicht auseinander halten können (Siehe FDP-Antrag 16/967: "Betriebsratseinsetzung" statt "Einsetzung eines Wahlvorstands"), wie soll es dann ein normaler Arbeitnehmer schaffen. Hoffentlich macht die SAP-Belegschaft diesen FDP-Antrag am 30.3. überflüssig. Unsinnig ist er jetzt schon.

Dieses Hin und Her ist echt bewegend:
Eine Wahl eines Wahlvorstands zur Organisation einer Betriebsratswahl bei der SAP AG / Walldorf / St. Leon-Rot stieß am 2.3.2006 bei der Belegschaft überwiegend auf Unverständnis, weshalb sie die von 3 SAP-Mitarbeitern beantragte (selbstbestimmte) Wahl eines Wahlvorstands mit 91 % abgelehnt hat. Jetzt haben drei SAP-Mitarbeiter beim Arbeitsgericht Mannheim beantragt, den für eine Betriebsratswahl unerlässlichen Wahlvorstand ersatzweise vom Arbeitsgericht bestellen zu lassen, völlig im Einklang mit § 17 Betriebsverfassungsgesetz (siehe Link). Plötzlich erwacht der SAP-Patriotismus und am 30.3.06 wird diesmal auf Antrag der ANV eine Betriebsversammlung darüber zu entscheiden haben, ob die SAP-Belegschaft anstelle der drohenden Bestellung durch ein deutsches Arbeitsgericht nicht doch lieber einem selbstbestimmten Wahlvorstand zustimmt (so wie es auch am 2.3.06 beantragt worden war).

Wann wird dann der Betriebsrat gewählt?
Nicht am 30.3.2006 - das mal gleich vorweg! Und der Betriebsrat wird auch nicht "vom Arbeitsgericht auf Antrag von mindestens drei wahlberechtigten Arbeitnehmern bestellt", wie uns die "Welt am Sonntag" vom 18.3.06 glauben machen möchte (unfassbar wie ahnungslos oder ungenau Journalisten sein dürfen, siehe Link)! Nur der Wahlvorstand kann bestellt werden, wenn er nicht mit Mehrheit gewählt wird.

Also wie geht"s weiter. Wann kommt der Betriebsrat?
Wenn jetzt am Do. 30.3.06 ein Wahlvorstand mit den Stimmen der Mehrheit der anwesenden SAP-Mitarbeiter gewählt wird, dann hat dieser lediglich die Aufgabe, die Wahl eines Betriebsrats unverzüglich einzuleiten, sie durchzuführen und das Wahlergebnis festzustellen. Siehe § 18 BetrVG in unserem Linkverzeichnis. In ca. 10 Wochen kann somit die gesamte Belegschaft der SAP AG einen Betriebsrat wählen, so wie dies auch in anderen DAX-Unternehmen und zahllosen anderen Unternehmen problemlos alle 4 Jahre üblich ist. Eine Betriebsratszusammensetzung am Votum der Belegschaft vorbei ist nirgendwo möglich und war auch bei SAP nie geplant.

Ist es dann "vorbei" mit der SAP-Besonderheit?
Bestimmt nicht, denn der SAP-Betriebsrat wird in mancherlei Beziehung bestimmt besonders sein. Er wird auf alle Fälle so zusammen gesetzt sein, wie sich das die SAP-Belegschaft wünscht. Aber mit diesem Betriebsrat kann dann die Belegschaft endlich die Ausgestaltung ihrer Arbeitnehmerbeziehungen selbst in die Hand nehmen! Sie ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr abhängig von einer Vorstandsunterschrift unter einem ArbeitnehmerVertretungsVertrag (ANV), der lediglich am BetrVG schwach "angelehnt" ist. Es gilt dann das Betriebsverfassungsgesetz ganz unverfälscht! Die Rationalität kann ihre Arbeit aufnehmen, sprich "Das Recht auf Information über betriebliche Entscheidungen und eben auch das Recht auf Teilhabe an der Gestaltung der Arbeitsbedingungen" hat sich durchgesetzt. Siehe Solidaritätsgrüße der connexx.av in unserer, diesmal sehr langen Link-Liste.



Siehe auch Link: "SPD Bezirk Hessen-Nord ruft auf zur Betriebsratswahl" in Osthessen-News

Letzte Änderung: 21.03.2013