Gebhardt Fördertechnik in Sinsheim

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18.12.2015 Am Freitagmorgen wurden die Beschäftigten von der Firma Gebhardt in Sinsheim durch ein Flugblatt der IG Metall Heidelberg über den Ausgang der Gerichtsverhandlung vom 03.12.2015 informiert.

Es ist dunkel, als Kollegen der IG Metall Heidelberg damit begannen die Flugblätter an Beschäftigte der Firma Gebhardt zu verteilen. Ziel der morgendlichen Aktion war es, über die Gerichtsverhandlung vom 03. Dezember 2015 in Heidelberg zu informieren. An diesem Tag wurden zwei Verfahren beim Arbeitsgericht in Heidelberg aufgerufen, die beide mit der Firma Gebhardt Fördertechnik zu tun hatten.

Im ersten Verfahren klagten zwei Beschäftigte der Firma auf die Auszahlung von Weihnachts- und Urlaubsgeld. Der Anspruch war strittig, da die Firma vor einigen Jahren aus der Innung ausgetreten war und sich somit an die Tarifverträge der IG Metall nicht mehr gebunden fühlte. Das Arbeitsgericht sah dies allerdings wie die IG Metall und verurteilte die Firma auf Zahlung der geltend gemachten Beträge.

Im zweiten Verfahren verklagte die Firma Gebhardt die IG Metall auf Unterlassung und Schadensersatz. Hintergrund war hier eine Flugblattaktion vom 19.12.2014. Dabei wurde von Arbeitgeber angeführt, dass die IG Metall den Geschäftsbetrieb gestört und auf ihren Flugblättern Aussagen über tarifvertragliche Regelungen gemacht hat, die vom Arbeitgeber allerdings angezweifelt wurden. Beide Streitpunkte wurden vom Gericht abgewiesen.

Für die Beschäftigten der Firma Gebhardt heißt das, dass einige Tarifverträge der IG Metall weiterhin auch bei Gebhardt Fördertechnik in Sinsheim Gültigkeit haben. Die Beschäftigten, die unter die Regelungen der Tarifverträge fallen, können diese ebenfalls über die IG Metall Heidelberg geltend machen. Der Zeitraum, in dem ein Beschäftigter Ansprüche aus Tarifverträgen geltend machen kann, beträgt zwischen 3 und 6 Monaten.

Letzte Änderung: 18.12.2015