TEIL 1 - Umgang mit Vorurteilen
GEGENSEITIG ZUHÖREN UND SICH GEGENSEITIG RESPEKTIEREN
Wir zusammen gehen augenblicklich durch eine bewegte Zeit bei SAP. Jeder pocht auf seinen Rechtsstandpunkt, dass ist so verständlich wie auch richtig. Jeder hat ein Recht auf eine freie Meinung und auch auf freie
Meinungsäußerung, solange man dabei seine Emotionen noch einigermaßen im Griff hat. Über alle Differenzen hinweg müssen wir es dahin bringen, dass wir uns gegenseitig zuhören. Das gelingt nur, wenn wir uns
gegenseitig respektieren.
BETRIEBSRAT DAS UNBEKANNTE WESEN
Durch das Thema "Betriebsratswahl bei SAP" sind die Diskussionen darüber und auch die spezielle SAP-Unternehmenskultur von den Medien aufgegriffen worden. Die IG Metall hat auf Wunsch und zum Schutz der Akteure davon abgesehen, eine
eigene Pressekampagne zu starten. Die Presse bringt aber ihrerseits in die komplizierte Materie "Betriebsratswahl", "Funktion eines Betriebsrats" und "Betriebsratsarbeit" häufig mehr Verwirrung als Aufklärung ein. Es scheint,
dass die Kenntnisse der Wirtschaftsjournalisten über den Aufbau und die Wirkungsweise des Betriebsverfassungsgesetzes mitunter eher gering sind. Dies ist umso erstaunlicher, wenn man bedenkt, dass seit 1972 alle vier Jahre in
zahllosen Betrieben Betriebsratswahlen stattfinden. Wir haben für die SAP-Belegschaft deshalb eine eigene Internet-Homepage aufgebaut, die ausführlich Auskunft gibt über die Aufgaben und die Gestaltungsmöglichkeiten
eines Betriebsrats (siehe auch Menü: SAP und Gesellschaft).
DAS ECHO AUS DER BELEGSCHAFT
Auch aus den Reihen der SAP-Belegschaft haben wir viele Zuschriften erhalten, zugegeben, nicht immer freundliche. Um über das Wesen und Wirken eines Betriebsrats sachlich zu informieren, bieten wir an, auf Diskussionsforen Rede und
Antwort zu stehen. Schließlich ist allen damit gedient, wenn man die Gestaltungsmöglichkeiten eines Betriebsrats genau kennt und weiß, was mit diesen Mitteln für einen persönlich erreichbar ist.
LEX SAP - DAS WAR UND IST UNVERBINDLICHKEIT PUR
Da bei SAP das Gremium "Betriebsrat" Neuland ist, gibt es viel Informationen darüber auszutauschen, wie die alltäglichen Probleme der SAP-Belegschaft mit den Mitteln und Möglichkeiten eines Betriebsrats besser bearbeitet
werden können als mit der ANV. Diesen notwendigen Prozess der Wissensbildung begleiten wir gerne. Nicht wir sondern der Heidelberger Arbeitsrechtsexperte Gerrick von Hoyningen-Huene gibt zu bedenken, "dass eine zwischen der
Unternehmensführung und dem Betriebsrat ausgehandelte Betriebsvereinbarung automatisch bindende Wirkung für die Beschäftigten habe. Dieser Automatismus greife bei der Lex SAP jedoch nicht"! Damit widerspricht er Hasso
Plattner, der gerade über die Presse verbreitet, SAP hätte mit der Arbeitnehmervertretung eine BR-ähnliche Institution für die Belegschaft eingerichtet. Ergänzend sei noch gesagt, dass nur wo Betriebsrat
draufsteht, auch Betriebsrat drin ist. Eine Arbeitnehmervertretung á la ANV wird dies nie sein, auch wenn die Anzahl der Personen verdoppelt wird. Diese Lehre mussten die Mitarbeiter von Pixelpark auf die harte Tour lernen, denn
dort gab es (weil man ja so modern sein wollte) keinen Betriebsrat, sondern ein informelles Gremium, das in guten Zeiten auch wunderbar funktionierte. Aber als Stellen abgebaut wurden, gab es keinen Sozialplan und damit keine
Abfindungen, Übergangsregelungen oder Einschränkungen. Das Gericht hat dann nur lapidar festgestellt, dass kein Betriebsrat existierte und damit auch keine Rechte aus dem BetrVG für die Mitarbeiter. Merke: Ohne Betriebsrat
können die Gestaltungsrechte und die Vorteile aus dem Betriebsverfassungsgesetz nicht wirksam werden! Das wollen wir ändern!
Unverbindliche Regeln oder Anlehnungen an das Betriebsverfassungsgesetz täuschen nur Sicherheit vor, im Ernstfall taugen sie nichts.
VORURTEILE IM EINZELNEN
Nachfolgend - im 2. TEIL - lassen wir einige Erzeuger der 5 wichtigsten Vorurteile zu Wort kommen (Zitate aus der aktuellen Tagespresse).
Letzte Änderung: 21.03.2013