ERA - Vertrauensleute gestalten mit
Die Einführung und Umsetzung des Entgeltrahmenabkommens ist für jede betriebliche Interessensvertretung eine riesige Chance, aber auch eine Herausforderung.
Die Einführung und Umsetzung erfolgt in allen Fällen nach intensiver Vorbereitung in den Betrieben. Die Verteilung der Strukturkomponente, die Neueingruppierung und das Aushandeln von notwendigen Betriebsvereinbarungen liegt in
der Verantwortung von Vertrauensleuten und BetriebsrätInnen.
Gemeinsam tragen sie die Informations- und Beteiligungsverantwortung. Hierbei haben die BetriebsrätInnen eine betriebsverfassungsrechtliche Verantwortung und die Vertrauensleute eine Informations- und Beteiligungsverantwortung.
In dieser Broschüre (siehe Anhang) wöllen wir das genauer beleuchten.
Letzte Änderung: 21.03.2013