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Die Welt des Wunderns

03.03.2006 Was sagen Betriebsratsmitglieder anderer Firmen zu den Anfragen und Äußerungen von SAP-Mitarbeitern im Internet

Die aktuellen Anfragen der SAP-Belegschaft finden mittlerweile reges Interesse, mitunter auch Verwunderung in der Internetgemeinde. Sie geben viel Diskussionsstoff für Betriebsräte, Jugendvertretungen und alle am Betriebsverfassungsrecht Interessierten. Das finden wir spannend.

Sehen Sie selbst in der Linkliste unter "Diskussionen im Internet - SAP, die andere Welt", wie die ehrenamtlich tätigen Betriebsratsmitglieder über die SAP-Welt staunen. Natürlich hat jeder Verständnis dafür, dass die 8 SAP-Arbeitnehmervertreter im SAP-Aufsichtsrat nicht gerne auf ihre mit der AR-Tätigkeit verbundene AR-Vergütung verzichten wollen. Fraglich ist, ob die lukrativen AR-Bezüge dieser 8 Mitglieder ebenso an ehrenamtliche bzw. an gemeinnützige Organisationen weitergereicht werden, wie es bei den DGB-Gewerkschaftsvertretern in anderen Aufsichtsräten üblich ist.

Und warum gruselt sich denn der Firmenmitbegründer Dietmar Hopp über den drohenden Gewerkschaftseinfluss per Betriebsrat? Der ist im Aufsichtsrat viel größer? Wären die heutigen Arbeitnehmervertreter nur im Betriebsrat, dann wäre dieselbe Arbeit rechtlich besser abgesichert und kostenlos, weil ehrenamtlich! Allerdings müsste der Leitende Angestellte außen vor bleiben, der ist laut BetrVG "kein" Arbeitnehmer und kann deshalb nicht in den Betriebsrat.

Am meisten erstaunt, was die Belegschaft davon hat, wenn Dietmar Hopp öffentlich jubelt. Das MitbestG (das übrigens durch die DGB-Gewerkschaften zur Kontrolle des Vorstands erstritten wurde) hilft den Arbeitnehmern des Betriebes nicht weiter wenn es um Mitbestimmungsfelder geht wie Arbeitsordnung (Geschäftsgrundsätze, s. Linkliste), Gestaltung technischer Einrichtungen, Gesundheitsmaßnahmen usw.

Zum Titel der Site: "37sechs" = § 37(6) BetrVG - dort findet man den Rechtsanspruch für Schulungen, die für die Betriebsratsarbeit dringend erforderlich sind. Die Grundlage der betriebsrätlichen Weiterbildung. SAP muss seinen bisherigen Sonderweg erklären. Wir sind gespannt.

Letzte Änderung: 21.03.2013