Betriebsrat bei der SAP AG?
Auf der ersten Betriebsversammlung bei der SAP AG in Walldorf und St. Leon-Rot haben heute 5632 von ca. 9000 SAP-MitarbeiterInnen darüber abgestimmt, ob ein Wahlvorstand zur Einleitung einer Betriebsratswahl gewählt wird. Knapp über 9 % der anwesenden SAP-Beschäftigten haben sich in einer geheimen Abstimmung dafür ausgesprochen, dass es bei der SAP AG zur Wahl eines Betriebsrats kommen soll. Wir halten das für einen respektablen und schützenswerten Belegschaftsanteil. Das BetrVG lautet für diesen Fall: "Findet trotz Einladung keine Betriebsversammlung statt oder wählt die Betriebsversammlung keinen Wahlvorstand, so bestellt ihn das Arbeitsgericht auf Antrag von mindestens drei wahlberechtigten Arbeitnehmern ...". (Siehe § 17 BetrVG in der Linkliste).
Uns geht's doch gut, wofür brauchen wir einen Betriebsrat? Genau das scheint die Denke der Nein-Sager zu sein.
Die Antwort auf diese Frage ist simpel: Damit das auch so bleibt. Das goldene Zeiten nicht immer und ewig dauern müssen, verstehen viele Angestellte oft erst, wenn über Fusionen und Produktionsverlagerungen geredet wird. Dann aber ist die Zeit meist zu kurz, um auf die Schnelle einen funktionierenden Betriebsrat aufzubauen. Einen Betriebsrat wählt man nicht nur, weil's einem schlecht geht und nicht erst dann, wenn's einem schlecht geht!
Wir werden deshalb jeden aus der SAP-Belegschaft dabei unterstützen, der die gesetzlich geforderte Installierung eines Wahlvorstands befürwortet, um zukünftig die Interessen der Belegschaft auf der Basis des Betriebsverfassungsgesetzes zu vertreten. Wegen der haltlosen Äußerungen des Firmenmitbegründers Dietmar Hopp legen wir Wert auf die Feststellung, dass es hierbei nicht um eine externe Einflussnahme auf die Gestaltung der SAP-Arbeitsbeziehungen geht. Jedenfalls nicht so extern wie der von ihm ausgeübte Einfluss. Ein Betriebsrat besteht per Gesetz immer nur aus Mitarbeitern des Betriebes! Die hohe Qualifikation der SAP-Mitarbeiter sollte auch Dietmar Hopp davon überzeugen, dass eine für SAP negative Fremdsteuerung nicht befürchtet werden muss.
Außerdem geben wir zu bedenken, dass die derzeitige sog. "Arbeitnehmervertretung", die aus den 8 Arbeitnehmervertretern im Aufsichtsrat der SAP AG besteht, auf der Grundlage des Mitbestimmungsgesetzes 1976 arbeitet, also auch einem durch die Gewerkschaft erstrittenen Gesetz! Allerdings dient dieses Gesetz nur zur Kontrolle des Vorstands.
Links:
§ 17 des Betriebsverfassungsgesetzes
Das ganze Betriebsverfassungsgesetz
§ 7 des Mitbestimmungsgesetzes 1976
Das ganze Mitbestimmungsgesetz 1976
HUGO - Was sich Firmengründer so vorstellen
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Letzte Änderung: 21.03.2013