LRTV II muss bleiben
Südwestmetall hat zum 31.12.2005 den Tarifvertrag zur Fortführung von Bestimmungen des LRTV II gekündigt. Dieser Tarifvertrag regelt, dass mit der ERA Einführung der Mindesterholzeitanspruch für die Beschäftigten erhalten bleibt. Ebenfalls regelt dieser Tarifvertrag persönliche Bedürfniszeiten für die Beschäftigten. Mit der ERA Einführung würden nach Ansicht des Arbeitgeberverbandes Südwestmetall die Regelungen für die Beschäftigten nicht mehr gelten.
Das Flugblatt für die Beschäftigten der Heidelberger Druckmaschinen AG im Orginal siehe unten:
Letzte Änderung: 21.03.2013