Betriebsräte reden über Industrie 4.0

Betriebsrätekonferenz

02.07.2015 Betriebsrätekonferenz der IG Metall Heidelberg beschäftigte sich mit der Zukunft von Produktion, Dienstleitung und Arbeit.

80 Betriebsräte und Betriebsrätinnen trafen sich am 1. Juli in Sinsheim um über Fragen der zukünftigen Betriebsratsarbeit vor dem Hintergrund von technologischen Veränderungen zu diskutieren. Welf Schröter, vom Forum für soziale Technikgestaltung berichtete über mögliche Entwicklungslinien zu dem Thema Industrie 4.0.

In eindrucksvoller Art und Weise führte Welf Schröter aus, dass im Hinblick auf die Veränderung des technologischen Einsatzes, der damit einhergehenden Veränderung von Produktionsbedingungen die Auswirkungen auf die Beschäftigten und deren Arbeitsbedingungen im Blickfeld der Betriebsratsarbeit stehen müsse. "Gewerkschaften und Betriebsräte", so Welf Schröter "müssten aus einer stark technikzentrierten Debatte über Industrie 4.0 eine am Menschen orientierte Gestaltungsdiskussion werden zu lassen".

"Die Betriebsrätekonferenz trage dazu bei", so der 1. Bevollmächtigte Mirko Geiger, "dass jeder einzelne Betriebsrat in die Lage versetzt wird, die Auswirkungen des Wandels der Arbeit, die durch Digitalisierung, Virtualisierung und "Industrie 4.0" vorangetrieben werden, besser zu erkennen".

Die IG Metall Heidelberg wird dieses Thema im Rahmen ihrer ZIMT-Aktivitäten vorantreiben und durch Veranstaltungen weiter begleiten.

Bildungszeitgesetz

Als zweiter Schwerpunkt der Betriebsrätekonferenz berichtete der zweite Bevollmächtigte der IG Metall Heidelberg Manfred Hoppe über den Sachstand und das Inkrafttreten des Bildungszeitgesetzes in Baden-Württemberg. Baden-Württemberg ist eines der letzten Bundesländer das ein Bildungszeitgesetz eingeführt hat.

"Nach langer Auseinandersetzung", so Manfred Hoppe "und durch großen Einsatz der Gewerkschaften sei es gelungen dieses Gesetz auf der politischer Ebene zu realisieren. Es käme jetzt darauf an dieses Gesetz auch mit Leben zu füllen und die dort geboten Möglichkeiten zu nutzen". Das Bildungszeitgesetz bietet die Möglichkeit sich für 5 Tage im Jahr für Qualifizierung von der Arbeit bezahlt freistellen zu lassen.

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Letzte Änderung: 02.07.2015