Never change a winning system

ITK.jpg

29.01.2015 Externe Gewerkschaftsvertreter im Aufsichtsrat

In Aktiengesellschaften, die mehr als 2000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigen, werden den Vertretern der Gewerkschaften Sitze im Aufsichtsrat vorbehalten. Die großen DGB Gewerkschaften besetzen diese Plätze grundsätzlich mit externen Vertretern. Ein Grundsatz, der sich bei allen DAX Unternehmen bestens bewährt hat. So sehr bewährt, dass die Bedeutung dieses Grundsatzes in Regierungskommissionen und vom Bundesverfassungsgericht bestätigt wurde.
Sebastian Sick, Gewerkschaftskandidat bei der SAP SE, hat im Anhang wichtige Fundstellen zu diesem Thema zusammen getragen.

Anhang:

Zitatesammlung

Zitatesammlung

Dateityp: PDF document, version 1.5

Dateigröße: 26.15KB

Download

Letzte Änderung: 29.01.2015