Never change a winning system
In Aktiengesellschaften, die mehr als 2000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigen, werden den Vertretern der Gewerkschaften Sitze im Aufsichtsrat vorbehalten. Die großen DGB Gewerkschaften besetzen diese Plätze
grundsätzlich mit externen Vertretern. Ein Grundsatz, der sich bei allen DAX Unternehmen bestens bewährt hat. So sehr bewährt, dass die Bedeutung dieses Grundsatzes in Regierungskommissionen und vom
Bundesverfassungsgericht bestätigt wurde.
Sebastian Sick, Gewerkschaftskandidat bei der SAP SE, hat im Anhang wichtige Fundstellen zu diesem Thema zusammen getragen.
Letzte Änderung: 29.01.2015