pacta sunt servanda

IG Metall

14.09.2014 Die Verträge sind einzuhalten! - Dieser Grundsatz sollte eigentlich überall gelten. Für die Beschäftigten der Ing. Viktor Dulger OHG in Wieblingen gilt er wohl nicht.

Heidelberg - Alles begann mit der schnell durchgeführten Auflösung der Ing. Viktor Dulger OHG Ende Juni diesen Jahres. 54 Jahre lang war diese Gesellschaft in Heidelberg tätig und hatte zum Schluss 29 Beschäftigte, die allesamt zum 30.06.2014 ihre Kündigung erhielten.

Im Vorfeld hatte der Betriebsrat versucht einen Interessensausgleich und Sozialplan zu verhandeln. Dieses war in betrieblichen Verhandlungen nicht gelungen. Das Arbeitsgericht musste angerufen werden und man einigte sich auf die Gründung einer Einigungsstelle unter dem Vorsitz vom ehemaligen Vize Präsidenten des Arbeitsgerichtes Mannheim. Am 07.07.2014 wurde der Sozialplan unterschrieben. Zum 31.08.2014 sollten die Beschäftigten ihre Abfindungen überwiesen bekommen. Doch es passierte nichts.

Für die IG Metall in Heidelberg ist es eine völlig neue Situation, dass unterschriebene Sozialpläne ihre Wirkung nicht entfalten. Der Ausspruch "Verträge sind einzuhalten" ist einer der wichtigsten Grundsätze des öffentlichen und privaten Vertragsrechts. Nur weil man auf diesen Grundsatz vertraut, kommen überhaupt Verträge zustande.
Dieses Vertrauen ist nun gegenüber der Ing. Viktor Dulger OHG so erschüttert, dass die Beschäftigten nur noch einen Weg sehen an ihre Ansprüche aus dem Sozialplan zu kommen: Sie klagen vor Gericht.

Warum die Ing. Viktor Dulger OHG nicht zahlt wurde dem Betriebsrat und der Gewerkschaft IG Metall in einer weiteren Einigungsstellensitzung angekündigt. Eine Klausel aus dem Sozialplan passt dem Eigentümer nicht. Es handelt sich um die sogenannte Sprinterklausel. Diese besagt, dass jedem Beschäftigten der Ing. Viktor Dulger OHG 3/4 seiner Entgeltansprüche aus der Kündigungsfrist als Abfindung ausgezahlt werden, wenn er bereit ist seinen Arbeitsvertrag an die Handelsgesellschaft zurückzugeben. Damit sind dem Beschäftigten aber auch seine rechtlichen Möglichkeiten genommen, beispielsweise gegen die Kündigung vorzugehen.

Das fällt dem Eigentümer etwas spät ein. Die Frist um gegen Inhalte von Sozialplänen vorzugehen ist zwei Woche nach Unterschrift abgelaufen. Die Einigungsstelle traf sich allerdings erst zum 04.09.2014.

Die betroffenen Mitarbeiter hätten kein Verständnis dafür, dass der Sozialplan nicht erfüllt werde, sagte Betriebsratsvorsitzender Bernhard Porath im Gespräch mit der RNZ. Meinungsverschiedenheiten könne es darüber nicht geben, so Porath. Der Sozialplan sei ein gültiger Vertrag mit klaren Regelungen, denen alle Beteiligten zugestimmt hätten.

Nun wird man sehen, wie die Gerichte entscheiden.

Letzte Änderung: 14.09.2014