TTIP und die Herausforderungen

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05.08.2014 Kaum ein Wort erhitzt die Öffentlichkeit so sehr wie diese vier Buchstaben: TTIP - das transatlantische Freihandels- und Investitionsschutzabkommen.

Bei Europas Bürgern waren die vier Buchstaben TTIP bis vor Kurzem völlig unbekannt. Inzwischen haben zahlreiche Verbraucher Organisationen und die Gewerkschaften dafür gesorgt, dass dem geplanten Handelsabkommen zwischen den USA und der EU ein miserabler Ruf anhängt. Es diene den Interessen der Großkonzerne, untergrabe europäische Verbraucherstandards und hebele die ordentliche Gerichtsbarkeit aus.
Zum umstrittensten Kapitel der TTIP-Verhandlungen gehören der Investitionsschutz und das Investor-Staat-Streitbeilegungsverfahren. Investitionsabkommen wirken bislang vor allem in eine Richtung: Sie schützen die Ansprüche des Investors an das Gastland. Brisant sind dabei die häufig sehr allgemein formulierten Ansprüche der Unternehmen, die sich auf den "Grundsatz der gerechten und billigen Behandlung" berufen können und - so sie ihre berechtigten Erwartungen verletzt sehen - ein Investor-Staat-Streitbeilegungsverfahren einleiten können (Investor-to-State Dispute Settlement/ISDS). Dieses Schiedsgericht entzieht sich einer öffentlichen Kontrolle. Drei Richter, die nach Angaben der OECD im Hauptberuf überwiegend Firmenanwälte sind, werden von den Streitparteien benannt und entscheiden darüber, ob der Investor Schadensersatz vom beklagten Staat erhält. Das Urteil ist bindend - es besteht keine Möglichkeit der Berufung.
So wachsen die Zweifel, ob es in dem Abkommen wirklich darum gehen soll, unnütze Vorschriften und unterschiedliche Standards abzuschaffen, dadurch den transatlantischen Handel anzukurbeln und für Wachstum und Arbeitsplätze zu sorgen. Oder ob vielleicht die hohen europäischen Gesundheitsstandards auf dem Altar des Kapitalismus geopfert werden sollen.
Die Gewerkschaften haben ihre Positionen auf nationaler und europäischer Ebene formuliert. Die Gewerkschaften werden die weiteren Verhandlungen über das Freihandelsabkommen daran messen, ob ihre Kernforderungen Eingang in die Verhandlungen finden und umgesetzt werden.

Letzte Änderung: 05.08.2014