Neue Rente: Was sich ändert

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06.07.2014 Ab Juli können Beschäftigte, die 45 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben, ohne Abschläge in Rente gehen. Mütter erhalten für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, einen zusätzlichen Rentenpunkt.

Arbeitnehmer, die vor dem 1. Januar 1953 geboren sind und mindestens 45 Jahre Pflichtbeiträge in der gesetzlichen Rentenkasse nachweisen können, können ab 1. Juli die Altersrente für besonders langjährig Versicherte beantragen. Die Altersgrenze von 63 Jahren wird auf 65 Jahre steigen. Dies erfolgt in Zwei-Monats-Schritten pro Geburtsjahrgang. Das heißt, die Jahrgänge 1958 können mit 64, die Jahrgänge 1964 mit 65 Jahren abschlagsfrei in Altersrente gehen.

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Letzte Änderung: 06.07.2014