Recht

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17.02.2014 Ehrenrührige Behauptungen über Vorgesetzte und Kollegen können zur Kündigung führen

"Erhebt eine Arbeitnehmerin schwere ehrenrührige Vorwürfe gegen Vorgesetzte und Kollegen, so kann der Arbeitgeber zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses berechtigt sein. Das kommt etwa in Betracht, wenn ein Arbeitnehmer zu Unrecht behauptet, es sei während der Arbeit zu Alkoholexzessen und sexuellen Handlungen gekommen." Siehe Informationen im Link.

Letzte Änderung: 13.02.2014