Überwachung verboten
Viele Beschäftigte erhalten vom Arbeitgeber ein Mobiltelefon oder ein
Fahrzeug, das sie dienstlich für ihre Tätigkeit nutzen müssen. Doch darf der
Chef heimlich die Bewegungsdaten erfassen? Antworten liefert Tjark Menssen.
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Letzte Änderung: 08.01.2014