Gefährdungsbeurteilung bei SAP

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11.12.2013 Die Betriebsvereinbarung zur Gefährdungsbeurteilung bei SAP wurde federführend von Betriebsräten von IG Metall verhandelt.

Kurz vor der Weihnachtsfeier am 20.12.2013 findet das erste Treffen des neu eingerichteten Lenkungsausschusses mit Vertretern von Betriebsratsvorsitz, Vorstand, Finanz- und Personalverwaltung und Gesundheitswesen statt.

Zwei Arbeitsgruppen, paritätisch besetzt mit Vertretern von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite, für psychische und physische Gefährdungen am Arbeitsplatz sollen daraufhin eingesetzt werden. Es sollten nicht nur Analysen folgen, sondern umgehend Handlungsfelder definiert werden. Daten gibt es schon zur Genüge. Und die letzte Mitarbeiterbefragung zeigt deutlich auf, dass immenser Handlungsbedarf besteht.

Dringend erforderlich ist zum Beispiel eine Entlastung der Beschäftigten bei steigender Arbeitsmenge und -intensität, Vermeidung von (unbezahlter) Mehrarbeit, Förderung von alter(n)sgerechten Arbeitens und Minimierung von Re- und Umstrukturierungen sowie ein gerechteres Gehaltssystem.

Bei über 1.000 Neufällen im Jahr 2012 im Betrieblichen Eingliederungsmanagement, allein in Deutschland, ist dies unabdingbar.

SAP befindet sich dann auf einem guten Weg, wenn sie die Umsetzung einer Gefährdungsbeurteilung unter Berücksichtigung der vielfältigen psychischen Belastungen in Zukunft ernst nimmt. Eine Mitarbeiterbeteiligung ist dafür eine Grundvoraussetzung.

Doch leider wird mit 'starken Sprüchen' in sehr kostenträchtige Awards bzw. Auszeichnungen investiert: "Der nachhaltige Erfolg des Gesundheitsmanagements liegt in zielgruppenspezifischen attraktiven Angeboten und im klaren Beitrag zur Erreichung strategischer Unternehmensziele", wird Betriebsärztin Dr. Natalie Lotzmann zitiert.

Das Ziel muss sein, arbeitsbedingte Gefährdungen der Gesundheit von uns allen durch vorbeugende Maßnahmen von vornherein zu verhüten und nicht erst im Nachhinein durch korrektive Maßnahmen zu mindern oder zu beheben.

Der Betriebsrat hat die Möglichkeit Maßnahmen durchzusetzen, wenn zum Beispiel eine "zu kurze Personaldecke" oder Arbeitsüberlastung als Ursachen von Erkrankungen vorliegen: "Die Arbeit ist so zu gestalten, dass eine Gefährdung für Leben und Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird."

"Ziel dieser Betriebsvereinbarung ist die kontinuierliche Verbesserung von Arbeits- und Gesundheitsschutz zum Wohle der Mitarbeiter.", steht in der Präambel der Betriebsvereinbarung geschrieben. Daran wird unser Vorstand nun gemessen.

Wir, Mitglieder von ProMitbestimmung, setzten sich im Speziellen in den vergangenen sieben Jahren federführend für eine Betriebsvereinbarung zur Gefährdungsbeurteilung, für einen ganzheitlichen Arbeits- und Gesundheitsschutz, ein.

Ideal wäre eine Stress-Vermeidung. Sie kommt bekanntlich letztlich teurer als ein Auflehnungsstress. Oftmals sind jedoch die Dossiers Gesundheit, Arbeitssicherheit und Umwelt als kaum beachtete Posten im Unternehmen verantwortlich.

Der Vorstand von SAP ist in der Pflicht - von der extrem hohen Renditevorgabe abzurücken und somit zum Beispiel Kostensparprogramme, die zu Lasten der Beschäftigten gehen, zu vermeiden.

Weitere Inhalte der Betriebsvereinbarung:

Der Lenkungsausschuss ist verantwortlich für die Festlegung übergeordneter Fokusthemen und definiert das Budget.

Die Arbeitgeberin ist für die Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung verantwortlich.

Die Überprüfung der durchgeführten Maßnahmen wird durchgeführt.

Definition Gesundheit nach WHO (Weltgesundheitsorganisation):

"Ein Zustand des vollständigen körperlichen, geistigen und sozialen Wohlergehens und nicht nur das Fehlen von Krankheit oder Gebrechen."

Anhang:

Pionier der Gefährdungsbeurteilung

Pionier der Gefährdungsbeurteilung

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Letzte Änderung: 11.12.2013