Betriebsrat - Ihr gutes Recht
Sei es die Lage der Arbeitszeit, Überstunden, Leistungsentgelt oder Arbeitssicherheit, um nur ein paar Beispiele zu nennen.
Ohne den Betriebsrat geht nichts. Wenn es ihn gibt...
Noch immer gibt es viele Betriebe, die keinen Betriebsrat haben.
Und das, obwohl Betriebsräte in Betrieben mit mindestens 5 Mitarbeitern sogar vom Gesetz vorgeschrieben sind.
Im Frühjahr 2014 finden wieder die turnusmäßigen Betriebsratswahlen statt.
In allen Betrieben mit Betriebsrat werden diese dann neu gewählt.
Ein guter Anlass, um auch in Betrieben, deren Beschäftigte noch nicht von einem Betriebsrat vertreten werden, einen solchen erstmals zu wählen.
Auch außerhalb dieses Turnus sind Betriebsratswahlen jederzeit möglich.

Peter Hofer, Gewerkschaftssekretär der IG Metall Heidelberg und zuständig für Betriebsratsneugründungen im Neckar-Odenwald-Kreis: "Alle Kolleginnen und Kollegen, die sich in Betriebsratswahlen engagieren, werden durch das Betriebsverfassungsgesetz vor etwaigen Maßregelungen durch den Arbeitgeber geschützt. Betriebsräte sind gelebte Demokratie im Betrieb."
Die IG Metall Heidelberg berät und unterstützt Sie bei Betriebsratsneugründungen mit Rat und Tat und gewährt ihren Mitgliedern Rechtsschutz. Alle Anfragen werden streng vertraulich behandelt.
Letzte Änderung: 22.08.2013