Minijobber

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12.07.2013 Vom Arbeitsrecht her sind sie ganz "normale" Beschäftigte; das wird oft vergessen, wenn man allein die sozial - und steuerrechtlichen Besonderheiten in den Vordergrund rückt

Bundesweit gibt es etwa 7 Millionen geringfügig Beschäftigte. Tendenz steigend. Trotzdem entsprechen die Arbeitsbedingungen der Minijobber oftmals nicht den geltenden Standards.
Allein in Nordrhein-Westfalen (NRW) leben rund 1,7 Millionen Minijobber. Um deren Arbeitsbedingungen näher zu beleuchten, hat das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales in NRW eine Studie in Auftrag gegeben. Im Rahmen dieser Studie hat das Rheinisch-Westfälische Institut für Wirtschaftsforschung im Herbst 2012 sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer befragt. Auf Grundlage des Datenbestandes der nordrhein-westfälischen Rentenversicherungsträger wurden insgesamt 25 000 Minijobber und 10 000 Arbeitgeber mit geringfügig Beschäftigten nach dem Zufallsprinzip angeschrieben. Aus etwa 3 200 Rückläufen konnten repräsentative Ergebnisse abgeleitet werden, da die Charakteristika der Befragten denen der Gesamtheit der geringfügig Beschäftigten entsprechen. Die Erkenntnisse erlauben daher Rückschlüsse nicht nur für Nordrhein-Westfalen, sondern für das gesamte Bundesgebiet.
Struktur der geringfügig Beschäftigten
Bereits bekannt war: Die Mehrheit der Minijobber ist weiblich. Der Anteil von Frauen mit Minijobs liegt bei fast 60 Prozent. Das gilt allerdings nur in der Altersgruppe der unter 55-Jährigen. In den höheren Altersgruppen sind Männer überproportional vertreten.
Die Schulbildung der geringfügig Beschäftigten ist weniger gut als die der Gesamtbevölkerung. 7 Prozent der Minijobber haben keinen Schulabschluss. Im Vergleich dazu liegt der Anteil bundesweit bei unter 4 Prozent. Fast 30 Prozent der geringfügig Beschäftigten haben keine Berufsausbildung. In der Gesamtbevölkerung liegt der Anteil derer ohne abgeschlossene Berufsausbildung bei 27 Prozent.
Geringfügig Beschäftigte arbeiten überwiegend in kleinen Betrieben mit weniger als 50 Mitarbeitern und nur einem Standort. Vor allem im Handel, Gastgewerbe und Reinigungsbereich werden Minijobs angeboten.
Mehrfachbeschäftigungen sind selten: 98 Prozent der Befragten üben nur einen Minijob aus. Die Beschäftigungsverhältnisse sind in der Regel von kurzer Dauer.
Bezahlung und sonstige Leistungen
Der Stundenlohn liegt nach Aussage der Arbeitnehmer durchschnittlich bei 9,45 EUR. Die Arbeitgeber geben hingegen einen durchschnittlichen Stundenlohn in Höhe von 9,14 EUR an. Knapp ein Viertel der Befragten beziffern den Lohn auf unter 7 EUR in der Stunde.
Gesetzlich vorgeschriebene Leistungen wie etwa Pausenzeiten nach sechs Arbeitsstunden, bezahlter Urlaub, Entgeltfortzahlung an Feiertagen oder bei Krankheit werden nicht immer gewährt. Geringfügig Beschäftigte können diese Leistungen nach eigenen Angaben entweder gar nicht in Anspruch nehmen oder werden über die gesetzlich geregelten Leistungen nicht informiert.
Auch wenn Arbeitnehmer und Arbeitgeber dies in unterschiedlicher Ausprägung bestätigen, zeigt sich insgesamt, dass arbeits- und kollektivrechtliche Standards nicht immer eingehalten werden.
Thema der Befragung war zudem die rentenversicherungsrechtliche Ausgestaltung der Minijobs. Für die freiwillige Aufstockung der Rentenversicherungsbeiträge haben sich nach eigener Aussage nur knapp 7 Prozent der befragten Minijobber entschieden. Der Wechsel zum 1. Januar 2013 hinsichtlich der rentenversicherungsrechtlichen Absicherung vom Opt-in-Prinzip (Erklärung der freiwilligen Aufstockung) zum Opt-out-Prinzip (Grundsätzliche Versicherungspflicht mit Verzichtsmöglichkeit) erscheint daher sinnvoll, so die Studie.
Ausblick
Zum 1. Januar 2013 hat sich die Entgeltgrenze für Minijobs auf 450 EUR erhöht. Die Ergebnisse der Befragung lassen eine Prognose zu, wie die Betriebe auf diese Änderung reagieren werden. Nur 42 Prozent der Betriebe wollen die Arbeitsstunden der geringfügig Beschäftigten moderat ausweiten. 39 Prozent planen keine Änderung. Das lässt erwarten, dass die von Minijobbern geleisteten Stunden leicht ansteigen werden, die Anzahl der geringfügig Beschäftigten jedoch konstant bleibt.

Letzte Änderung: 12.07.2013