Urlaubsgeld durch Tarifvertrag
47 Prozent der Beschäftigten erhalten von ihrem Arbeitgeber ein Urlaubsgeld. Zu diesem Ergebnis kommt eine Online-Umfrage der Internetseite www.lohnspiegel.de, die vom Tarifarchiv des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung betreut wird. Rund 20.300 Beschäftigte haben sich an der Befragung beteiligt. Eindeutig profitieren die Beschäftigten von einer Tarifbindung ihres Arbeitgebers. Beschäftigte mit Tarifbindung erhalten zu 59 Prozent ein Urlaubsgeld, Beschäftigte ohne Tarifbindung dagegen nur zu 35 Prozent.
Die Höhe der tariflich vereinbarten Urlaubsextras fällt je nach Branche sehr unterschiedlich aus: Zwischen 155 und 2.204 Euro bekommen Beschäftigte in der mittleren Vergütungsgruppe in diesem Jahr als tarifliches Urlaubsgeld (ohne Berücksichtigung von Zulagen/Zuschlägen, bezogen auf die Endstufe der Urlaubsdauer). Das zeigt die aktuelle Auswertung des WSI-Tarifarchivs für 22 Wirtschaftszweige (Stand: 20.4.2013). Am wenigsten Geld für die Urlaubskasse bekommen Beschäftigte in der Landwirtschaft und im Steinkohlenbergbau. Die höchsten Zahlungen erhalten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unter anderem in der Holz- und Kunststoffverarbeitung, in der Druckindustrie sowie in der Metallindustrie (Branchendaten siehe Grafik und Tabellen in der pdf-Version).
Im Westen ist das Urlaubsgeld vielfach höher als in Ostdeutschland. Im öffentlichen Dienst und in der Stahlindustrie gibt es kein gesondertes tarifliches Urlaubsgeld. Es wird mit dem Weihnachtsgeld zu einer einheitlichen Jahressonderzahlung zusammengefasst. Auch im Bankgewerbe und in der Energiewirtschaft gibt es kein tarifliches Urlaubsgeld. Für Beamtinnen und Beamte gibt es keine tarifliche Urlaubsgeldregelung. Hier gelten die unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen der Beamtenbesoldung für den Bund und für die einzelnen Länder einschließlich der Gemeinden.
Gegenüber dem Vorjahr hat sich das tarifliche Urlaubsgeld in der Mehrzahl der untersuchten Branchen erhöht, und zwar zwischen 2,0 % (Druckindustrie), 3,0 % (Holz- und Kunststoffindustrie, 4,3 % (Metallindustrie), 5,6 % (westdeutsches Bauhauptgewerbe, Arb.) und 7,4 % (Kfz-Gewerbe Thüringen). In manchen Branchen gab es keine Erhöhung (z.B. Chemie, Großhandel, Süßwarenindustrie, Landwirtschaft).
Über einen längeren Zeitraum betrachtet hat sich das tarifliche Urlaubsgeld in den verschiedenen Branchen sehr unterschiedlich entwickelt: Von 2003 - 2013 ist es zum Teil kräftig gestiegen, zum Teil hat es auch stagniert bzw. ist sogar zurückgegangen. Profitiert haben vor allem Beschäftigte in Branchen, in denen das Urlaubsgeld als Prozentsatz der tariflichen Grundvergütung definiert ist, denn es steigert sich mit jeder Tariferhöhung. Feste Eurobeträge müssen hingegen stets gesondert verhandelt werden. Die folgenden Beispiele für die mittlere Vergütungsgruppe in ausgewählten westdeutschen Tarifbereichen zeigen die unterschiedlichen Niveaus und Steigerungssätze (siehe auch Tabellen im Anhang der pdf-Version):
- Holz und Kunststoff Westfalen-Lippe (Arb.): von 1.467 auf 1.863 EUR (+27,0 %)
- Metallindustrie Nordwürttemberg/Nordbaden: von 1.485 auf 1.870 EUR (+25,9 %)
- Versicherungsgewerbe: von 1.125 auf 1.349 EUR (+20,0 %)
- Einzelhandel NRW: von 958 auf 1.124 EUR (+17,3 %)
- Druckindustrie: von 1.521 auf 1.735 EUR (+14,1 %)
- Hotels und Gaststätten Bayern: von 222 auf 240 EUR (+8,1 %)
- Deutsche Bahn AG: von 409 auf 437 EUR (+ 7,0%)
- Landwirtschaft Bayern (Arb.): von 184 auf 195 EUR (+6,0 %)
- Steinkohlenbergbau Ruhr: von 156 auf 156 EUR (0,0 %)
- Chemische Industrie Nordrhein: von 614 auf 614 EUR (0,0 %)
In den ostdeutschen Tarifbereichen gab es im Wesentlichen ähnliche Entwicklungen. Eine bemerkenswerte Ausnahme stellt die ostdeutsche Textilindustrie dar, wo das tarifliche Urlaubsgeld von 175 EUR auf 375 EUR und damit prozentual mit +114,3 % am stärksten stieg.
Letzte Änderung: 09.06.2013