Haldex
Bei der Verhandlung an der Kammer des Heidelberg Arbeitsgerichtes konnte der Betriebsrat der Firma Haldex in Wieblingen einen Vergleich erzielen, der die Belegschaft vor der Gefahr vom Konzern überfahren zu werden schützt.
Der Schock einer zurückliegenden Massenentlassung im Februar 2003 prägt die Belegschaft und Ihre Vertreter noch heute. Damals war die Konzernleitung morgens erschienen, teilte dem Betriebsrat den Beschluss die mechanische Fertigung zu schließen kurzer Hand mit und verkündete dies mittags bei einer Betriebsversammlung der Belegschaft. Damals schon wurde der Betriebsrat seiner Möglichkeiten Einfluss zu nehmen beraubt. Alles deutet auf die gleiche Vorgehensweise hin. Auch die Verpflichtung einer Kanzlei, deren Fachgebiet offensichtlich die Umsetzung solcher Betriebsänderung ist lässt das schlimmste für den Standort befürchten.
Mit dem erwirkten gerichtlichen Vergleich konnte nun einiges erreicht werden.
Jetzt soll das Unternehmen bis zum 9. Juli informieren.
Bis dahin darf es keine "betriebsändernden Maßnahmen" geben. Anschließend muss Haldex dem Betriebsrat in einer sechswöchige Informations- und Beratungsfrist die Möglichkeit geben die Konzepte zu prüfen und die Chance belassen alternative Vorschläge zu unterbreiten. Während dieses Zeitraumes, darf das Unternehmen die Verhandlungen nicht als gescheitert erklären und die Einigungsstelle anrufen. Zudem verpflichtet sich das Unternehmen zur Kostenübernahme eines Beratungsinstitutes für den Betriebsrat.
Letzte Änderung: 07.06.2013