Haldex kürzt BR-Vorsitzenden den Lohn

28.09.2005 Die Geschäftsführung der Fa. Haldex in Heidelberg-Wieblingen (ehemals Graubremse) zahlt dem Betriebsratsvorsitzenden Martin Hornung seit Juni 2005 nur noch 60 % seines Lohns.

Begründung: Mit 187 Beschäftigten sei man unter die Freistellungsgrenze (lt. BetrVG) von 200 Beschäftigten gesunken. Die von dem Kollegen ganztags geleistete Betriebsratstätigkeit sei nicht notwendig.

Die Praxis sieht bei Haldex anders aus. In dem o.g. Zeitraum war einiges los in Wieblingen (Anm.d.R.: Wir haben darüber berichtet). 16 Kündigung wurden verhindert. Einführung und Umsetzung des neuen Entgeldrahmentarifvertrags wurde beschlossen und eingeleitet. Zusätzlich kamen noch die ganz normalen Betriebsratstätigkeiten hinzu.

Der Betriebsrat hatte bereits Anfang Mai ein schriftliches Vergleichsangebot eingereicht, wonach Kollege Hornung grundsätzlich 1 Tag in der Woche am Arbeitsplatz arbeiten würde. In der Güteverhandlung am 23.09.05 bot der Betriebratsvorsitzende nun weitergehend an - nach einer generellen Freistellung bis zum Abschluss der Umsetzung von ERA (zum 01.01.06 geplant) - künftig 6 Arbeitstage im Monat am Arbeitsplatz zu arbeiten.

Die Beauftragten der Geschäftsführung lehnten dies ab. Vor den 35 Kolleginnen und Kollegen, die den Gerichtssaal überfüllten, behaupteten sie weiterhin, der Betriebsratsvorsitzende habe "dieses Jahr noch keine Minute geschafft". Dies führte zur Eskalation. Rechtsanwalt Eckert, welche diese Äußerungen tätigte, sah sich gezwungen zu erklären, dass er einen Unterschied zwischen "schaffen" und Betriebsratstätigkeit sehe. Dies stieß bei den anwesenden Kollegen auf lautes Unverständnis. Das Angebot von Arbeitgeberseite lautete sinngemäß: 2 Tage "schaffen" und keine Nachzahlung der ausstehenden Lohnforderungen.
Dies war für den langjährigen Betriebsrat nicht akzeptabel.

Das Gericht hat daraufhin Kammertermin für die Hauptverhandlung auf Freitag, 09.12.05, 11.30 Uhr, im neuen Arbeitsgerichtsgebäude Heidelberg, in der Vangerowstraße 20 festgelegt. Dem Kollegen fehlen inzwischen über 5.500 Euro. Bis zum Prozesstermin wird dies einschließlich "Weihnachtsgeld" auf über 9 000 Euro anwachsen.

Der Betriebsrat hat schon in seiner Sitzung am 28.06.2005 auf Anraten seines Rechtsvertreters sowie der IG Metall beschlossen, angesichts dieser Umstände auch als Organ Schritte gegen diese Behinderung der Betriebsratstätigkeit einzuleiten. Die Einleitung eines Strafantrags gegen die Geschäftsführung wurde laut Beschluss davon abhängig gemacht, ob die Geschäftsführung in der Güteverhandlung in der von Kollege Hornung eingeleiteten Lohnklage zu einer gütlichen Einigung bereit sein würde.
Da diese Bereitschaft offensichtlich nicht bestand, hat der Betriebsrat am 26.09.05 beschlossen, auch Anzeige wegen Behinderung der Betriebsratstätigkeit gemäß § 119 Betriebsverfassungsgesetz zu erstatten und Rechtsanwalt Dr. Mathias Helmke, Heidelberg, mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragt.

Letzte Änderung: 21.03.2013