Präsentkorb mit Tücken

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14.12.2011 Weihnachtszeit ist Geschenkezeit. Doch wie sieht es im Arbeitsleben aus? Dürfen Beschäftigte eigentlich Präsente von Kunden oder Geschäftspartnern annehmen?

Wenn Weihnachten vor der Tür steht, bekommt man nicht nur von Verwandten und Freunden etwas geschenkt. Auch Geschäftspartner nutzen die Chance, sich wieder in Erinnerung zu bringen. Dabei bleibt es häufig nicht bei bloßen Grußkarten. Mehr Freude bereitet natürlich ein Präsent. Doch wie soll sich ein Arbeitnehmer verhalten, wenn ihm ein Kunde oder Geschäftspartner ein Geschenk überreicht? Rechtlich ist die Frage einfach zu beantworten: Ein Geschäftspartner schenkt einem Beschäftigten selten etwas aus persönlicher Nächstenliebe. Wenn man also ein Päckchen aus geschäftlichem Anlass erhält, gehört dieses der Firma. Da Unternehmen aber meist juristische Personen sind, haben diese keine Freude an einem Stift oder einem Fläschchen Schampus. Die Geschenke sollen natürlich den Menschen zu Gute kommen.

Klare Regeln helfen

Wie das geschieht, hat nicht der Arbeitnehmer zu entscheiden. Etwa, indem er das Geschenk einfach für sich behält. Schon gar nicht darf er es mit nach Hause nehmen. Vielmehr kann der Arbeitgeber darüber bestimmen, wer das Päckchen bekommt. In großen Unternehmen gibt es meist sogenannte Ethik-Richtlinien, in denen die Annahme von Geschenken entweder verboten oder eindeutig festgeschrieben ist. Viele Arbeitgeber regeln das auch im Arbeitsvertrag oder in Betriebsvereinbarungen. In kleineren Betrieben gibt es auch die Vereinbarung, Präsente im Rahmen einer Weihnachtstombola zu verlosen und den Erlös zu spenden. Das gilt jedenfalls für geringwertige Geschenke.

Bestechungsgefahr

Bei wertvollen Geschenken stellt sich bereits die Frage, ob Beschäftigte diese überhaupt annehmen dürfen. Klar ist, dass finanzielle Zuwendungen tabu sind. Doch eine klare rechtliche Grenze, wann die Annahme eines Geschenkes strafbar ist, gibt es nicht. Deshalb kann man nur versuchen, einen Richtwert festzuschreiben, an den sich alle - also auch Vorgesetzte - halten müssen.

Werbematerial wie Kalender, Notizbücher oder Stifte, dürfte unproblematisch sein. Auch, weil diese Dinge oft am Arbeitsplatz genutzt werden. Kritisch wird es aber bei einem kostbaren Schreibset eines Markenherstellers.

Wer allzu sorglos mit dem Thema umgeht, läuft Gefahr, bestechlich zu sein. Betroffene riskieren dann nicht nur strafrechtliche Konsequenzen. Auch die Kündigung kann drohen, für die es nicht einmal einer Abmahnung bedarf. Darauf, ob man sich mit der Annahme des Geschenks beeinflussen lässt oder nicht, kommt es dabei nicht an. Auf der sicheren Seite bewegen sich Beschäftigte daher nur, wenn sie sich eine Genehmigung des Chefs einholen.

Letzte Änderung: 15.03.2013