Sind sie eigentlich schwerbehindert?

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07.08.2011 Darf ein Arbeitgeber eine Bewerberin oder einen Bewerber nach einer Schwerbehinderung fragen?

Das Landesarbeitsgericht Hessen hat das in bestimmten Fällen verneint.

Wenn eine Behinderung das Ausüben einer bestimmten Tätigkeit nicht einschränkt oder berührt, ist sie ein "tätigkeitsneutrales Merkmal", das mit dem Arbeitsplatz und der Arbeitsleistung eines Menschen nichts zu tun hat. Sie ist Privatsache oder sollte es zumindest sein, sollte keinen Vorwand für Diskriminierungen liefern. Ist eine Behinderung offensichtlich erübrigt sich die Frage ohnehin.

Behinderungen, die die Berufstätigkeit berühren, können meistens mit Hilfsmitteln in der Arbeitspraxis ausgeglichen werden. Und nach Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention sollte sich die Frage nach dem Vorliegen einer Schwerbehinderung eigentlich endlich erledigt haben. Doch die Praxis sieht ganz anders aus.

Letzte Änderung: 15.03.2013