AOK bei der IGM Heidelberg

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25.02.2011 Verwaltungsstellenabend die 2te. Andreas Einecker von der AOK referierte vor gut besuchtem Haus über die Gesundheitsreform der schwarz gelben Bundesregierung und ihre Auswirkungen auf Arbeitnehmer.

Im ersten Schritt berichtete Andreas Einecker über die Einfrierung des Beitrages zur GKV und vor allem über die Festschreibung des Arbeitgeber-beitrages auf 7,3%.

Als Fazit hieraus ergibt sich die Abkopplung der Arbeitgeber von der künftigen Entwicklung im Gesundheitswesen, Versicherte müssen für künftige Kosten-steigerungen über Zusatzbeiträge aufkommen.

Kurzum der technische Fortschritt, aber auch alle anderen Kostensteigerungen im Gesundheitswesen werden alleinig auf die Versicherten abgewälzt.

Die Universität Duisburg prognostiziert einen durchschnittlichen Zusatzbeitrag in Höhe von 72EUR im Jahr 2020. Dies wird durch die Aufhebung der 1% Grenze des Einkommens durch die Bundesregierung möglich.

Des Weitern warnte der Referent im Namen der AOK Baden-Württemberg vor falschen Erwartungen bei der geänderten Vorkasseregelung.

Mit der Lockerung der Bindungsfrist an die Kostenerstattung von einem Jahr auf ein Quartal hat die schwarz gelbe Bundesregierung der Möglichkeit des Wartelistenmanagement beim Arzt Tür und Tor geöffnet. Eine massive finanzielle Mehrbelastung für die Versicherten ist damit vorprogrammiert.

Die unter der Überschrift Erhöhung der Transparenz und der Versicherten-autonomie laufende Regelung kann für den Versicherten schnell zum Bumerang werden. Durch die bestehende Informationsasymmetrie sieht der Versicherte zunächst die Höhe der Kostenerstattung durch die Kasse nicht. Der Teufel steckt mal wieder im Detail. Frei "Nach dem Motto ‚Termin nur gegen Bares’ könnten Leistungserbringer diese Regelung nutzen, um Versicherte mit Verweis auf eine schnellere Terminvergabe zur Wahl der Kostenerstattung zu verleiten".

Mit fatalen Folgen: "Die Versicherten bleiben nach der Behandlung auf bis zu 75 Prozent der Kosten sitzen. Sie müssen den deutlich höheren Satz für Privatpatienten bezahlen, dürfen aber von ihrer Krankenkasse nur den Teil erstattet bekommen, den diese selbst an den Leistungserbringer zahlen würde".

Insbesondere für finanziell Schwache wäre diese Regelung höchst gefährlich.
Bei der Wahl des Modelles soll die Kasse und der Arzt den Versicherten im Vorfeld über die Regelung aufklären. Die Praxis wird es zeigen.

Bei einem kleinen Imbiss diskutierten die Teilnehmer über die neu gewonnenen Informationen.

Letzte Änderung: 15.03.2013