Tantiemenregelung für Aufsichtsräte

Hans-Böckler-Stiftung (HBS)

13.04.2005 IG Metall-Mitglieder in den Aufsichtsräten führen Tantiemen ab

Dieser Anteil entspricht 96,1 Prozent. "Damit ist ein neuer Rekord erzielt worden, der die Redlichkeit unserer Vertreter in den Aufsichtsräten unter Beweis stellt", sagte der Zweite Vorsitzende der IG Metall, Berthold Huber.

Nach einer gewerkschaftsinternen Richtlinie werden von den ersten 3 500 Euro der Aufsichtsratsvergütung 10 Prozent, von dem darüber hinausgehenden Betrag 95 Prozent an die Hans-Böckler-Stiftung abgeführt. Der - zu versteuernde - maximale Eigenbehalt für ein ordentliches Aufsichtsratsmitglied ist auf 4 600 Euro begrenzt. "Das gute Ergebnis belegt, dass hauptamtliche und innerbetriebliche Vertreter der IG Metall in Aufsichtsräten die hohen Ansprüche nach persönlicher Integrität erfüllen, die von den Mitgliedern und der Öffentlichkeit zu Recht verlangt werden", sagte Huber. Bei den Aufsichtsräten, die ihre Abführungsverpflichtung nicht freiwillig einhalten, leitet die IG Metall gerichtliche Schritte ein.

"Die gewerkschaftliche Forderung nach Mitbestimmung und die Wahrnehmung von Aufsichtsratsmandaten wird von uns als politische Herausforderung zur Interessenvertretung der Arbeitnehmer verstanden. Sie dient nicht der materiellen Bereicherung Einzelner oder der Gewerkschaften", sagte Huber. Mit den abgeführten Geldern werden durch die Hans-Böckler-Stiftung zum Beispiel Studienstipendien für sozial Schwächere oder wissenschaftliche Forschungen gefördert. "Wir fordern die Vertreter der Kapitalseite auf, ihre Tantiemen vergleichbaren Einrichtungen zugunsten sozialer Zwecke zukommen zu lassen und sie nicht in die eigene Tasche zu stecken", erklärte Huber.

Letzte Änderung: 21.03.2013