Psychische Störung als Arbeitsunfall ?

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15.04.2010 Auch eine unmittelbar auf einen Beschäftigten einwirkende Gefahrensituation, die in der Folge zu psychischen Störungen führt, ist als Arbeitsunfall zu werten

Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat in einem kürzlich veröffentlichten Urteil den Unfallbegriff erweitert. Erleidet demnach ein Arbeitnehmer bei Ausübung seines Berufs nachhaltige psychische Störungen, kann es sich um einen Arbeitsunfall handeln. Die zuständige Berufsgenossenschaft muss dann die Kosten für eine Psychotherapie übernehmen.

Ein Zugführer hatte mehrfach mit ansehen müssen, wie sich Menschen in selbstmörderischer Absicht vor seinen Zug geworfen hatten. Als erneut ein Mensch auf seinen fahrenden Zug zukam, erlitt er einen schweren Schock. Obwohl er die Person nicht überfahren hatte, schrieb ihn sein Arzt lange Zeit krank und ordnete eine Psychotherapie an.

Gericht bejaht Unfallversicherungsschutz
Der Zugführer beantragte die Übernahme der Kosten für die Therapie bei seiner Berufsgenossenschaft, die allerdings der Auffassung war, es liege weder ein Arbeitsunfall noch eine Berufskrankheit vor.

Das LSG folgte dieser Argumentation jedoch nicht. Der Kläger habe sich der Gefahr ausgesetzt gesehen, womöglich erneut ungewollt einem Menschen tödliche Verletzungen zufügen zu müssen. Somit habe ein plötzliches, nicht vorhersehbares Ereignis im Sinne der gesetzlichen Unfalldefinition vorgelegen, das in der Folge zu einer posttraumatischen Belastungsstörung geführt habe. Die Berufsgenossenschaft müsse dem Kläger die Therapiekosten daher erstatten (AZ: L 2 U 1014/05).

Letzte Änderung: 16.03.2013