Verbesserter Kündigungsschutz

Europäischer Gerichtshof verbessert den Kündigungsschutz

20.01.2010 EUGH verbessert die Rechte der Arbeitnehmer

Verbesserter Kündigungsschutz

In einem aufsehenerregenden Urteil hat der Europäische Gerichtshof EUGH am Dienstag, den 19.01.2010, entschieden, dass § 622 BGB gegen europäische Vorschriften verstößt. Die EU-Richter stärkten vor allem den Kündigungsschutz von jüngeren Arbeitnehmern. Ihrer Auffassung nach verstößt das im Bürgerlichen Gesetzbuch verankerte deutsche Kündigungsrecht mit dem Passus: "Bei der Berechnung der Beschäftigungsdauer werden Zeiten, die vor der Vollendung des 25. Lebensjahrs des Arbeitnehmers liegen, nicht berücksichtigt" gegen das Verbot der Diskriminierung wegen des Alters.

Eine Sprecherin des Bundesarbeitsministeriums sagte: "Wir prüfen das Urteil und bereiten die Änderungen des Paragraphen vor."

Weil durch das EUGH-Urteil die Beschäftigungsjahre vor dem 25. Lebensjahr ab sofort mitberücksichtigt werden müssen, gelten für Hunderttausende Arbeitnehmer von heute an längere Kündigungsfristen, siehe unten in unserer Linkliste § 622 BGB.

Letzte Änderung: 16.03.2013