Haldex : Streit um Aufzahlung beigelegt

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26.10.2009 Nach monatelangen Auseinandersetzungen über die Regelung des tariflichen Kurzarbeitergeld-Zuschusses haben sich Geschäftsführung und Betriebsrat der Firma Haldex am 19.10.2009 geeinigt

Auch bei Haldex (Nutzfahrzeugzulieferer) wird seit Februar 2009 zum Teil über die Hälfte, im Schnitt rund 40 Prozent Kurzarbeit gefahren, wovon über 80 Prozent der Beschäftigten betroffen sind. Inzwischen geht die Kurzarbeit auf ca. 30 Prozent (sieben Tage im Monat) zurück. Alle betroffenen IG Metall-Mitglieder hatten Monat für Monat schriftliche Geltendmachungen auf entsprechende zahlenmäßig ausgewiesene Zuschuss-Beträge zum Kurzarbeitergeld gemäß § 8.2.4 Manteltarifvertrag eingereicht. Diese waren gerechnet nach der IG Metall-Berechnungsmethode, wonach der Zuschuss ab dem siebten Kurzarbeitstag im Monat einsetzt. Vier Tage nach einem gescheiterten ersten Arbeitsgerichts-Gütetermin und einen Tag vor der Sitzung der tariflichen Schlichtungsstelle wurde nun eine Lösung gefunden.

Anstelle der zwischen den Tarifparteien strittigen Zuschussregelung in § 8.2.4 Manteltarif wurde in einem entsprechenden Ergänzungs-Tarifvertrag zwischen IG Metall und Südwestmetall vereinbart:

  1. Beschäftigten mit bis zu 2 700 Euro Monatsbrutto (Stand 2008) wird ab dem ersten Kurzarbeitstag im Monat ein Zuschuss von 25 Euro brutto pro Kurzarbeitstag gezahlt (bisher bereits per Betriebsvereinbarung vergütet).
  2. Allen Beschäftigten mit mehr als 2 700 Euro brutto Monatsentgelt wird mit Abrechnung Monat November für Kurzarbeit von Februar bis September 2009 ab dem siebten Kurzarbeitstag im Monat ein Ausgleich von 25 Euro brutto pro Kurzarbeitstag nachgezahlt (sieben mal 25 Euro, acht mal 25 Euro usw.) Die entsprechenden Nachzahlungen betragen bis zu 2 150 Euro brutto. Im Schnitt sind es pro betroffenem IG Metall-Mitglied 1 138 Euro brutto.
  3. Ab Oktober 2009 erhalten Beschäftigte zwischen 2 700 und 2 999 Euro brutto ab dem siebten Kurzarbeitstag im Monat weiterhin 25 Euro brutto pro Kurzarbeitstag.
  4. Beschäftigte mit mehr als 2 999 Euro brutto bekommen ab Oktober 2009 ab dem siebten Kurzarbeitstag im Monat 20 Euro brutto pro Kurzarbeitstag.

Sowohl nach § 8.2.4 Manteltarifvertrag (Südwestmetall-Rechenmethode) als auch nach dem von der Haldex-Geschäftsführung beantragten Tarifmodell B (Option) des neuen "Tarifvertrags zu Kurzarbeit, Qualifizierung und Beschäftigung 2009 / 2010" hätte sich in der weit überwiegenden Zahl der Fälle keinerlei Zuschuss ergeben.

Letzte Änderung: 16.03.2013