Progressionsvorbehalt aussetzen

Kurzarbeit

08.07.2009 Die Betriebsrätekonferenz der Heidelberger Druckmaschinen fordert den Progressionsvorbehalt für Beschäftigte in Kurzarbeit auszusetzen.

Die Wirtschaftskrise hinterlässt ihre Auswirkungen auf dem Arbeitsmarkt. Immer mehr Beschäftigte sind in hohem Maße von Kurzarbeit betroffen. Kurzarbeit ist eine richtige Antwort auf Auftragsrückgänge, um Beschäftigte in den Betrieben zu halten und Betriebe von Kosten zu entlasten, um damit bei zukünftig wieder zunehmendem Auftragseingang sofort lieferfähig sein zu können. Für Beschäftigte bietet Kurzarbeit die Chance, im Betrieb zu bleiben und damit von Arbeitslosigkeit verschont zu werden.

Kurzarbeit bedeutet für die Beschäftigten jedoch auch einen hohen finanziellen Verlust gegenüber der bisherigen Einkommenssituation. Die Beschäftigten in Kurzarbeit tragen damit in einem hohen Maße die finanziellen Lasten der Krise. Einer Krise, die von den Vertretern einer neoliberalen Politik verursacht wurde.

Die Beschäftigten sind jedoch nicht nur von Arbeitslosigkeit bedroht und haben während der Kurzarbeitsphasen deutlich weniger Einkommen zur Verfügung, sie sind darüber hinaus am Jahresende bei ihrer Einkommenssteuererklärung auch noch von dem sogenannten Progressionsvorbehalt bedroht. Dieses führt im Regelfall bei ausgedehnter Kurzarbeit zu erheblichen Steuernachzahlungen für die Beschäftigten.

Damit werden die Beschäftigten neben den Einkommensverlusten während der Kurzarbeit ein weiteres Mal zur Finanzierung der Wirtschaftskrise zur Kasse gebeten.

Dies ist nicht hinnehmbar.

Die Betriebsrätekonferenz der Heidelberger Druckmaschinen fordert deshalb, den Progressionsvorbehalt für Beschäftigte in Kurzarbeit nach § 32 b Absatz 1 Einkommenssteuergesetz für die Jahre 2009 und 2010 auszusetzen.

Die Erklärung im Wortlaut als pdf Datei.

Letzte Änderung: 16.03.2013