BR-Wahl: Stimmungswandel bei SAP
Betriebsratswahl: Stimmungswandel bei SAP
Seit fast drei Jahren existiert inzwischen durch Initiative der Gruppe PRO Mitbestimmung ein Betriebsrat bei der SAP AG. Hat es damals im Sommer 2006 noch tumultartige Diskussionen darüber in der SAP-Belegschaft gegeben, so scheint heute die Einsicht, dass man einen Betriebsrat braucht, eine Selbstverständlichkeit zu sein. Ein weiterer Betriebsrat entstand im Dezember 2006 bei der SAP-Tochter SAP Deutschland AG & Co. KG (LGD). Bei der ehemaligen SAP-Tochter SAP SI AG bestehen z.Z. noch 6 weitere örtliche Betriebsräte. Letztere Gremien und der LGD-Betriebsrat sind seit der Verschmelzung von SAP D (LGD) und SAP SI (1. April 2008) nur noch bis Ende März 2009 übergangsweise im Amt. Zahlreiche Gerichtsverfahren und ein abschließender, gerichtlich protokollierter Vergleich zwischen Arbeitgeber- und Betriebsräteseite wird die Betriebsrätelandschaft im SAP Konzern jetzt verändern. Sichtbares Zeichen hierfür ist die zur Zeit bei der SAP Deutschland stattfindende vorgezogene Betriebsratswahl, an der sich 171 KandidatInnen auf 8 verschiedenen Listen allein für den unternehmensweiten Betriebsrat in Walldorf bewerben (Wahltag 20.3.2009).
Was gilt nach dem 20.3.2009?

Nach dem 20. März 2009 (ab Bekanntgabe des Wahlergebnisses) wird es im SAP-Konzern im Wesentlichen nur noch 2 Betriebsratseinheiten geben: Den bisherigen unternehmensweiten 37-köpfigen Betriebsrat bei der SAP AG (in Walldorf) und einen neuen 31-köpfigen unternehmenseinheitlichen Betriebsrat bei der LGD (ebenfalls in Walldorf). Letzterer weist zwei Besonderheiten auf: Er wird nicht wie der AG-Betriebsrat (und die meisten Betriebsräte der anderen deutschen Firmen) im Frühjahr 2010 neu gewählt, sondern erst wieder im Frühjahr 2014. Und er wird Dank des oben genannten Vergleiches zwischen Arbeitgeber- und Betriebsräteseite ergänzt durch zahlreiche dezentral gewählte und nur für örtliche Themen zuständige "Betriebsverfassungsrechtliche Standortvertretungen", sogenannte BSVen (Wahltag ebenfalls der 20.3.2009). Durch diese BSVen werden bei der SAP D dann max. 30 weitere, örtlich agierende Betriebsratsmitglieder hinzukommen (je Standort der SAP Deutschland 2 oder 4 Mitglieder). Juristisch gesehen arbeiten diese max. 10 BSVen wie Arbeitsgruppen des zentralen Betriebsrats der SAP Deutschland, allerdings mit ausschließlich örtlichen Aufgaben. Die einzelnen Standorte der SAP D, also Bensheim/Frankfurt, Berlin, Dresden, Freiberg, Hamburg, Hannover, München, Ratingen/Bonn, St.Ingbert und Walldorf/Rot werden somit zukünftig besser als bisher durch BSVen "vor Ort" vertreten sein.
Diese neue Betriebsrätelandschaft mit max. 98 Betriebsratsmitgliedern wird dann innerhalb des SAP Konzerns die Aufgaben gemäß Betriebsverfassungsgesetz wahrnehmen.
Welche allg. Aufgaben hat ein Betriebsrat?

Die Grundlage der allgemeinen Aufgaben kann man im Wesentlichen dem § 80 BetrVG, aber auch dem § 2 BetrVG und ganz besonders dem § 75 BetrVG entnehmen (siehe auch Linkliste unten).
§ 80 Absatz 1 BetrVG (Auszug)
Der Betriebsrat hat folgende allgemeine Aufgaben:
- darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen durchgeführt werden;
- Maßnahmen, die dem Betrieb und der Belegschaft dienen, beim Arbeitgeber zu beantragen; ...
- Anregungen von Arbeitnehmern ... entgegenzunehmen und, falls sie berechtigt erscheinen, durch Verhandlungen mit dem Arbeitgeber auf eine Erledigung hinzuwirken; er hat die betreffenden Arbeitnehmer über den Stand und das Ergebnis der Verhandlungen zu unterrichten ...
§ 2 Absatz 1 BetrVG (Auszug)
Arbeitgeber und Betriebsrat arbeiten ... im Zusammenwirken mit den im Betrieb vertretenen Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen zum Wohl der Arbeitnehmer und des Betriebs zusammen.
§ 75 BetrVG - Grundsätze für die Behandlung der Betriebsangehörigen
Hier möchten wir besonders auf den Absatz 2 verweisen: "Arbeitgeber und Betriebsrat ... haben die Selbständigkeit und Eigeninitiative der Arbeitnehmer und Arbeitsgruppen zu fördern." (siehe Linkliste unten). Dafür
müssen die MitarbeiterInnen aber auch vom Betriebsrat "vor der Verhandlung" gut informiert werden.
Was heißt das?
So einfach diese Sätze auch klingen mögen, es ist ein schier unerschöpfliches Aufgabengebiet, wenn der Betriebsrat seine Aufgaben ernst nimmt und die Probleme erkennt. Allerdings bedarf die sachgerechte Wahrnehmung der allgemeinen und besonderen Betriebsratsaufgaben auch eine professionelle Vorbereitung und eine gewisse Durchsetzungsfähigkeit gegenüber den Forderungen der Arbeitgeberseite. Zur Stärkung der Durchsetzbarkeit gehört aber, dass der Betriebsrat seine Informationspflichten gegenüber der Belegschaft erfüllt. Ein ernst zu nehmender, demokratisch ausgerichteter und verantwortungsbewusster Betriebsrat hat vor jeder Verhandlung die Belegschaft zu konsultieren. Es müssen Informationen in beide Richtungen fließen, bevor man mit der Arbeitgeberseite verhandelt - sonst läuft der Betriebsrat Gefahr, vom Arbeitgeber für seine Zwecke eingesetzt zu werden. Ein Betriebsrat kann bei fehlender Rückmeldung aus der Belegschaft seinen gesetzlichen Aufgaben von Haus aus nicht gerecht werden.
Was ist zu tun: Ein gut gemeinter Rat

Die MitarbeiterInnen der SAP Deutschland sollten bei der Betriebsratswahl am 20.3.09 (und auch bei künftigen Wahlen) allen Kandidaten, die das vertrauliche Gespräch mit der Arbeitgeberseite und ganz generell die Heimlichtuerei höher einschätzen als die Informationspflichten gegenüber der Belegschaft, gründlich misstrauen. Sie sollten sorgfältig auf frühzeitig informierende, die Belegschaft beratende und besonders auf verhandlungs- und durchsetzungsstarke Betriebsräte setzen, wenn sie nicht weiterhin auf ganzer Linie verlieren möchten. Ein Betriebsrat, der nicht durch eine gute betriebliche Öffentlichkeitsarbeit in der Belegschaft verwurzelt ist und auch nicht Kontakt zur Gewerkschaft sucht, läuft erfahrungsgemäß bei jeder Verhandlung Gefahr, von der Arbeitgeberseite über den Tisch gezogen zu werden.
Links:
Betriebsinterne Öffentlichkeitsarbeit
28.01.2009 - SAP streicht 3300 Arbeitsplätze
26.01.2009 - SAP Deutschland im Wahlkampf-Fieber
13.01.2009 - BR-Neuwahl bei SAP D ist eingeleitet
18.12.2008 - Warum braucht SAP einen Betriebsrat?
Was kann der Betriebsrat bei einer Betriebsänderung tun? - § 111 BetrVG
Tipps und Hinweise zum Aufhebungsvertrag (nur SAP-intern zugänglich)
Zusammenwirken mit den im Betrieb vertretenen Gewerkschaften - § 2 BetrVG
Grundsätze des Betriebsrats - § 75 BetrVG § 75
Allgemeine Aufgaben des Betriebsrats - § 80 BetrVG
Was hat ein Betriebsrat tatsächlich geheim zu halten?
Erinnern Sie sich - März 2006 - SAP und das Betriebsverfassungsrecht
Letzte Änderung: 18.03.2013